Monatliche Bilanzstatistik - Auslandsstatus der Banken (MFIs) Berücksichtigung der aufgrund des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes eingeführten Meldepositionen zum Meldetermin Dezember 2010 21.12.2010 Rundschreiben 46/2010
Zusammenfassung
Es handelt sich um ein Rundschreiben Nr. 46/2010 der Deutschen Bundesbank an alle Banken (MFIs) sowie die Rechenzentralen der Sparkassen und Kreditgenossenschaften zur Monatlichen Bilanzstatistik und zum Auslandsstatus der Banken. Das Schreiben datiert vom 21. Dezember 2010 und bezieht sich auf den Meldetermin Dezember 2010 für meldepflichtige Banken (MFIs). Inhaltlich weist die Bundesbank darauf hin, dass neue Meldepositionen aufgrund des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes in die monatliche Bilanzstatistik und den Auslandsstatus eingearbeitet wurden. Diese neuen Positionen sind nach dem Schreiben erstmals zum Meldetermin Dezember 2010 zu übermitteln. Das Rundschreiben verweist auf angepasste Ausweisrichtlinien samt Erläuterungen, die Meldeschemata und die Formalprüfungen, die auf der Internetseite der Bundesbank bereitgestellt werden. Für die Monatliche Bilanzstatistik wird ein Hinweis auf die Richtlinien unter der Adresse „20090709_bista_richtlinien.pdf“ sowie auf die Erläuterungen „20090709_erlaeuterungen_meldeschemata.pdf“ gegeben. Für die Meldeschemata werden konkrete Download-Links zur Bilanzstatistik (z. B. „2010-12_bob_pdf.zip“) und zum Auslandsstatus der Banken genannt. Für die Formalprüfungen werden gesonderte Dateien für die Bilanzstatistik („bista_plausis_2009_12.xls“) und für den Auslandsstatus („abstimmungsgleichungen.pdf“) angegeben. Neu bzw. geändert ist insbesondere, dass die durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz eingeführten Meldepositionen ab Dezember 2010 verpflichtend in den Meldungen zu berücksichtigen sind.