Bankenstatistik / Monatliche Bilanzstatistik der Banken (MFIs) / Auslandsstatus der Banken (MFIs) hier: Veröffentlichung der Verordnung der Europäischen Zentralbank über die Bilanzpositionen der Kreditinstitute und des Sektors der monetären Finanzinstitute (EZB/2021/2) 16.02.2021 Rundschreiben 07/2021
Zusammenfassung
Es handelt sich um ein Rundschreiben (Nr. 07/2021) der Deutschen Bundesbank, Zentrale S 10-4, an alle Banken (MFIs), Rechenzentralen, Bankenverbände und Meldewesen-Software-Hersteller. Das Schreiben vom 16. Februar 2021 informiert über die Verordnung der Europäischen Zentralbank über die Bilanzpositionen der Kreditinstitute und des Sektors der monetären Finanzinstitute (EZB/2021/2). Die Verordnung EZB/2021/2 wird als Neufassung der bisherigen Verordnung über die Bilanz des Sektors der monetären Finanzinstitute (EZB/2013/33) bezeichnet. Aufgrund der Neufassung kündigt die Bundesbank eine Anpassung der Meldeanforderungen zu den bankstatistischen Erhebungen (Monatliche Bilanzstatistik der Banken – BISTA – und Auslandsstatus der Banken – AUSTA) an. Es werden eine ergänzende Bundesbank-Anordnung und überarbeitete Meldeschemata vorbereitet, die erstmals für den Referenzmonat Januar 2022 einzureichen sind. Die EZB-Verordnung EZB/2021/2 wurde am 27.01.2021 auf der Internetseite der EZB veröffentlicht, der Link zur Verordnung ist im Rundschreiben angegeben. Die Bundesbank verweist zudem auf eine spezielle Seite auf ihrer Internetseite, auf der Zwischenstände des deutschen Umsetzungsprozesses zur Neufassung der Meldungen ab Referenzmonat Januar 2022 bereitgestellt und laufend aktualisiert werden.