Monatliche Bilanzstatistik (BISTA) Jährliche Meldung der Anzahl der im Umlauf befindlichen Bankkundenkarten 23.07.2013 Rundschreiben 40/2013
Zusammenfassung
Es handelt sich um ein Rundschreiben Nr. 40/2013 der Deutschen Bundesbank, Zentrale S 15, zur Monatlichen Bilanzstatistik (BISTA). Adressaten sind alle Banken (MFIs) sowie die Rechenzentralen der Sparkassen und Kreditgenossenschaften, Stichtag ist der 23. Juli 2013. Inhaltlich präzisiert das Schreiben die jährliche Meldung in der BISTA-Meldeposition HV22 450, wonach zum 31. Juli die Anzahl der im Umlauf befindlichen Bankkundenkarten mit Zahlungsfunktion auszuweisen ist. Meldepflichtig sind ausdrücklich auch vorübergehend gesperrte Karten sowie Karten, bei denen die technisch vorhandene Zahlungsverkehrsfunktion nicht genutzt wird. Nicht zu melden sind u. a. Kreditkarten, einschließlich unechter Kreditkarten, Prepaid-Kreditkarten und Karten, die über ein Kreditkartensystem abgerechnet werden können, sowie reine Legitimationskarten wie die „HBCI“-Card. Zur Abgrenzung verweist das Rundschreiben auf die Bankenstatistik-Richtlinien in der Statistischen Sonderveröffentlichung 1 (Allgemeine Richtlinien zur monatlichen Bilanzstatistik, Abschnitt Debitkarten/Kreditkarten) und das Bundesbank-Rundschreiben 80/2011. Doppelzählungen aufgrund eines regelmäßigen Austauschs von Karten bei einem Karteninhaber (Routineaustausch, technische Mängel) sollen vermieden werden.