Bankenstatistik Monatliche Bilanzstatistik, Auslandsstatus der Banken, Mindestreserven: Berichtigungen zur Berechnung des Reserve-Solls, Sonderangaben zum Jahresende 25.11.2003 Rundschreiben 58/2003
Zusammenfassung
Das Dokument ist ein Rundschreiben Nr. 58/2003 der Deutschen Bundesbank an alle Kreditinstitute zur Bankenstatistik, insbesondere zur Monatlichen Bilanzstatistik, zum Auslandsstatus der Banken und zur Mindestreserve. Es datiert vom 25. November 2003 und bezieht sich u. a. auf den unverbindlichen Kalender für die Mindestreservehaltung im Jahr 2004, der im Rundschreiben „Mindestreserven“ Nr. 55/2003 sowie im Internet veröffentlicht wird. Inhaltlich regelt es Berichtigungen zur Berechnung des Reserve-Solls in der Anlage H zur monatlichen Bilanzstatistik einschließlich der Fristen für „Notification Date“ und „Acknowledgement Date“. Für die Sonderangaben zum Jahresende werden detaillierte Vorgaben zur Meldung der Nominalwerte in der Anlage E1 (Spalten 05 und 06, Zeilen 110 bis 120) und zur Behandlung von in Euro, DM, anderen EWU-Währungen sowie in Nicht-Euro-Währungen lautenden Anleihen und Schuldverschreibungen gemacht. Es enthält spezielle Anweisungen zur Ermittlung der Nominalwerte u. a. für Null-Kupon-Anleihen, gestripte Titel (Kapital- und Zins-Strips), stücknotierte Schuldverschreibungen (z. B. Index-Zertifikate) sowie Stückaktien in Anlage E2, mit Verweis auf WM-Gattungsdatei-Felder GD669 und GD777. Für meldepflichtige Institute mit Auslandsfilialen wird klargestellt, dass die Angaben zu Nominalwerten von Wertpapieren nur in der Meldung des Inlandsinstituts erforderlich sind. Im Teil zum Auslandsstatus der Banken wird festgelegt, dass zum Jahresende zusätzlich zu den Buchwerten auch Marktwerte für ausländische Wertpapiere in den Positionen 204 und 205 des Auslandsstatus-Vordrucks anzugeben sind. Die gemeldeten Marktwerte müssen dabei mit den entsprechenden Buchwert-Positionen übereinstimmen, d. h. sich auf dieselben Stücke beziehen.