Zahlungsverkehrsstatistik – Kundensystematik – monatliche Bilanzstatistik 17.07.2007 Rundschreiben 37/2007
Zusammenfassung
Es handelt sich um ein Rundschreiben Nr. 37/2007 der Deutschen Bundesbank an alle Banken (MFIs) und Rechenzentralen vom 17. Juli 2007 zur Zahlungsverkehrsstatistik, Kundensystematik und monatlichen Bilanzstatistik. Es erläutert die erwartete rechtliche Grundlage einer Meldepflicht zur Zahlungsverkehrsstatistik auf Basis einer EZB‑Leitlinie in Verbindung mit § 18 BBankG und adressiert insbesondere MFIs in Deutschland. Inhaltlich werden Meldeanforderungen zur Erfassung von Kartentransaktionen (z. B. Positionen 090–095 und 105 im Meldeschema ZV7C, ZV7A/B/C, ZV2) sowie freiwillige Meldungen zu Transaktionen mit im Ausland ausgegebenen Karten und mit nicht wieder aufladbaren Karten (z. B. Geschenkkarten) beschrieben, einschließlich der Möglichkeit von Schätzungen. Die Bundesbank kündigt an, bestimmte problematische Meldefelder (u. a. Positionen 095 und 105 im Schema ZV7C für die Unterscheidung echter und unechter Kreditkarten) zu blockieren und betont, dass einige über die EZB‑Anforderungen hinausgehende Positionen nur freiwillig zu melden sind, aber für ihre Oversight‑Funktion nach § 3 BBankG genutzt werden sollen. Zur technischen Umsetzung wird auf eine aktualisierte XML‑Formatbeschreibung zur Zahlungsverkehrsstatistik (inklusive Regeln zu Gesamtkorrekturen, Größenfaktoren "cnt", "Eins", "Tsd", "Mio" und der Annahmen bei fehlender Dimension) und auf ExtraNet‑Dokumentation sowie spezifische Ansprechpartner und E‑Mail‑Adressen verwiesen. Im Abschnitt zur Kundensystematik informiert die Bundesbank über Verzögerungen bei der Einführung der neuen europäischen Wirtschaftszweigklassifikation NACE Ref. 2 bzw. der nationalen WZ 2008, die Umsteigeschlüssel und alphabetisches Verzeichnis betreffen und damit die Umstellungsarbeiten der Institute verzögern können. Es wird ausgeführt, dass die neuen Branchen und Abgrenzungen der überarbeiteten Kundensystematik mittels Umsteigeschlüsseln den bestehenden Vordruckpositionen der Meldungen zur Bankenstatistik zugewiesen werden sollen und die Institute über weitere Entwicklungen informiert werden. Für die monatliche Bilanzstatistik (BISTA) wird klargestellt, dass in der Position HV22/450 einmal jährlich zum 31. Juli die Anzahl der im Umlauf befindlichen Bankkundenkarten mit Zahlungsfunktion zu melden ist, wobei Kreditkarten und reine Legitimationskarten ausdrücklich nicht einzubeziehen sind.