Monatliche Bilanzstatistik 31.01.2005 Rundschreiben 04/2005

03.02.2005

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Zusammenfassung

Dieses Dokument ist ein Rundschreiben der Deutschen Bundesbank zur Monatlichen Bilanzstatistik an alle Banken (MFIs). Es trägt die Nummer 4/2005 und ist datiert auf den 31. Januar 2005. Inhaltlich weist das Rundschreiben darauf hin, dass für bankstatistische Erhebungen die Ausweisregelungen der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute (RechKredV) und des Handelsgesetzbuches maßgeblich sind. Diese Vorschriften gelten für den Einzelabschluss, soweit in den Richtlinien zur Bankenstatistik und in der Kundensystematik keine speziellen Regelungen getroffen wurden. Eine Änderung von Meldevordrucken oder Positionen wird nicht beschrieben; es handelt sich um eine Klarstellung der anzuwendenden Rechtsgrundlagen.