Bilanzstatistik Berichtspflichten für Banken (MFIs), die an den gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäften (GLRG-II) mit vierjähriger Laufzeit teilnehmen möchten Information über technische Umsetzungsfragen des Projekts 12.05.2016 Rundschreiben 29/2016
Zusammenfassung
Es handelt sich um ein Rundschreiben Nr. 29/2016 der Deutschen Bundesbank vom 12. Mai 2016 zur Bilanzstatistik und den Berichtspflichten für Banken (MFIs), die an den gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäften (GLRG‑II) mit vierjähriger Laufzeit teilnehmen möchten. Es beschreibt die Teilnahmevoraussetzungen und den Geltungsbereich für Banken (MFIs) im In- und Euroraum, einschließlich Gruppenbieter mit deutschen Leitinstituten, und bezieht sich auf die zweite GLRG‑Serie, die ab Juni 2016 in dreimonatigen Abständen angeboten wird. Inhaltlich führt das Rundschreiben das Meldeschema Y2 (Anlage 1) als GLRG‑II-spezifisches Schema ein, erläutert dessen Abgrenzung zur BISTA, die vollständige Befüllung insbesondere der Zeilen 100, 200, 210, 220, 300, 400 sowie der Kennziffern 901–906 und beschreibt die Plausibilitätsprüfungen (Anlage 2) einschließlich der Gleichungen, die Y2-Positionen (z. B. Y2.121/01, Y2.311/01, Y2.322/01, Y2.410/01, Y2.421/01) mit BISTA-Meldeschemata (P1, Q1, O1, O2, B‑ und BAUSP‑Meldeschemata) verknüpfen. Das Schreiben nennt als Rechtsgrundlagen insbesondere die EZB-Beschlüsse EZB/2016/10 und EZB/2016/11 sowie die BSI‑Verordnung EZB/2013/33 und verweist auf das „Manual on MFI balance sheet statistics“ und die „Guidelines for completing the reporting template“ der EZB. Es legt die Meldezeiträume für zwei Y2‑Meldeschemata fest (Erstes Meldeschema: 01.02.2015–31.01.2016 mit Kennziffer 906 = 12, Zweites Meldeschema: 01.02.2016–31.01.2018 mit Kennziffer 906 = 24) und fordert für die Teilnahme am ersten GLRG‑II‑Geschäft im Juni 2016 die Einreichung eines vollständig ausgefüllten Y2 bis spätestens 2. Juni 2016, 15:30 Uhr. Ausführlich beschrieben werden die technische Einreichung der GLRG‑II-Meldedaten über das Allgemeine Meldeportal Statistik (AMS) im ExtraNet (Sachgebiet „BISTA“ bzw. „AUSFI“, Auswahl „Y2“), die erforderlichen ExtraNet‑Berechtigungen, Dritteinreichungen, Browseranforderungen sowie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Online-Erfassung (Anlage 3). Es werden differenzierte Meldepflichten abhängig von der bisherigen Teilnahme an GLRG‑1 (Y1‑Meldungen) erläutert, inklusive der Möglichkeit der Datenübernahme von Y1 in Y2, der besonderen Pflichten bei Teilnahme am 8. GLRG‑1‑Geschäft oder teilweiser Sonderrückzahlung, sowie Übergangsregelungen bei Fusionen von MFIs mit GLRG‑II‑Teilnahme. Das Rundschreiben bestimmt, dass GLRG‑II‑Geschäfte in der monatlichen Bilanzstatistik in Anlage A2, Zeile 114 (insbesondere A2.114/04 für die Zuteilung vom 29.06.2016) auszuweisen sind und dass für GLRG‑II‑Daten externe Prüfungen durch Wirtschaftsprüfer sowie ggf. Sonderprüfaufträge der Bundesbank vorgesehen sind. Neu bzw. geändert sind insbesondere die Einführung des Meldeschemas Y2 mit zusätzlicher Kennziffer 904, die detaillierten formalen Plausibilitätsgleichungen für die Verknüpfung von Y2 mit BISTA, die Einbindung von GLRG‑II‑Gruppenmeldungen über „AUSFI“, die zusätzlichen vorzeitigen Rückzahlungsoptionen für GLRG‑1 und die präzisen, nicht verlängerbaren Einreichungsfristen und Validierungsprozesse, deren Ergebnis unmittelbaren Einfluss auf die Zuteilung der Bietungslimite hat.