Umstellung des statistischen Meldewesens auf das neue NExt-Portal 21.10.2024 Rundschreiben 69/2024
Zusammenfassung
Es handelt sich um ein Rundschreiben der Deutschen Bundesbank (Nummer 69/2024) zur Umstellung des statistischen Meldewesens auf das neue NExt-Portal, adressiert u. a. an Banken, Nicht-MFI-Kreditinstitute, Kapitalverwaltungsgesellschaften, Versicherungen und Zahlungsinstitute. Das Schreiben datiert vom 21. Oktober 2024 und betrifft sowohl das bankenstatistische Meldewesen („Finanzielle Statistiken“) als auch das außenwirtschaftliche Meldewesen, mit einem geplanten zweijährigen Umstellungszeitraum und Parallelbetrieb von ExtraNet und NExt. Inhaltlich beschreibt die Bundesbank die Ablösung des bisherigen ExtraNet durch NExt („Neukonzeption ExtraNet“), die Einführung neuer Begriffe wie „Arbeitsgebiet“ und „Fachthema“ sowie die Bündelung der statistischen Erhebungen in die Arbeitsgebiete „Außenwirtschaftliches Meldewesen“ und „Finanzielle Statistiken“. Es werden zahlreiche betroffene Fachthemen und Statistiken aufgeführt, darunter u. a. Monatliche Bilanzstatistik, MFI-Zinsstatistik, Kreditnehmerstatistik, Statistik über Verbriefungszweckgesellschaften, Statistik über Investmentvermögen, AnaCredit, RIAD, Geldmarktstatistik, Zahlungsverkehrsstatistik, Wohnimmobilienstatistik (WIFSta) sowie Versicherungs- und Pensionsstatistiken. Für das Arbeitsgebiet „Außenwirtschaftliches Meldewesen“ ist eine Umstellung ab etwa Mitte 2025 vorgesehen, während „Finanzielle Statistiken“ voraussichtlich von Q4 2025 bis Q3 2026 in NExt überführt werden; der Datenaustausch erfolgt bis zum jeweiligen Umstellungstermin weiterhin über ExtraNet. Zentraler Bestandteil des Rundschreibens ist die Einführung der Funktion „User Manager“, denen die Verantwortung für Registrierung, Pflege, Berechtigungsverwaltung und Löschung von Nutzern im Unternehmen übertragen wird. Es wird betont, dass ohne Benennung mindestens eines User Managers für das Arbeitsgebiet „Finanzielle Statistiken“ kein Datenaustausch mit der Bundesbank über NExt möglich sein wird und dass bestehende ExtraNet-Nutzer nicht in NExt übernommen werden, sondern sich neu registrieren müssen. Das Dokument erläutert zwei Varianten des Registrierungsprozesses (Selbstregistrierung über die NExt-Login-Seite und Anlage durch den User Manager per Einladung) und verweist auf das NExt-Nutzerhandbuch sowie die NExt-Webseite mit einem vorläufigen Umstellungszeitplan als laufend aktualisierte Informationsquellen. Neu eingeführt werden damit insbesondere die organisatorische Verantwortung der meldepflichtigen Institute für ihre Nutzerverwaltung, die Pflicht zur Neuregistrierung aller Nutzer im NExt-Portal sowie die neue Strukturierung der statistischen Fachverfahren in Arbeitsgebiete und Fachthemen.