Monatliche Bilanzstatistik - Mindestreserven 04.11.2010 Rundschreiben 40/2010
Zusammenfassung
Das Dokument ist ein Rundschreiben Nr. 40/2010 der Deutschen Bundesbank zur Monatlichen Bilanzstatistik und den Mindestreserven. Es datiert vom 4. November 2010 und richtet sich an alle Banken (MFIs) sowie an die Rechenzentralen der Sparkassen und Kreditgenossenschaften. Inhaltlich behandelt es die Auswirkungen der Euro-Einführung in Estland auf die Mindestreservepflicht und die Meldungen in der monatlichen Bilanzstatistik. Es verweist auf den EZB-Beschluss über die Auferlegung einer Mindestreservepflicht nach der Euro-Einführung in Estland (EZB/2010/18) und auf das Rundschreiben Nr. 36/2010 vom 15. Oktober 2010. Die Bundesbank räumt den Instituten die Möglichkeit ein, bereits für die Berichtsmonate Oktober und November 2010 in Anlage H Verbindlichkeiten gegenüber mindestreservepflichtigen Instituten in Estland bei der Berechnung des Reserve-Solls abzuziehen. Zugleich wird klargestellt, dass der Euro-Beitritt Estlands in den Hauptvordrucken und übrigen Anlagen der Bilanzstatistik erst ab dem Berichtsmonat Dezember 2010 nachvollzogen wird, was zu temporären Abweichungen zwischen Anlage H und den übrigen Vordrucken führt. Eine formale Abstimmung der betroffenen Positionen ist nach Angaben des Schreibens erst wieder ab dem Berichtsmonat Dezember 2010 möglich. Institute, die von der Option Gebrauch machen wollen, sollen dies per E-Mail an [email protected] anzeigen. Die EZB-Pressemitteilung zu diesem Beschluss wird über einen Link auf der Internetseite der Bundesbank bereitgestellt.