Bankenstatistik / Monatliche Bilanzstatistik (inklusive Auslandsfilialen und Gesamtinstitutsmeldung) hier: Jährliche Meldung zur Anzahl der Beschäftigten 01.02.2021 Rundschreiben 04/2021
Zusammenfassung
Das Dokument ist ein Rundschreiben der Deutschen Bundesbank (Zentrale, Bereich Bankenstatistik) zur Monatlichen Bilanzstatistik (BISTA). Es handelt sich um das Rundschreiben Nr. 04/2021 vom 1. Februar 2021 und richtet sich an alle Banken (MFIs) sowie die Rechenzentralen der Sparkassen und Kreditgenossenschaften, einschließlich Bankenverbände und Meldewesen-Software-Hersteller. Gegenstand ist die jährliche Meldung zur Anzahl der Beschäftigten im Rahmen der BISTA für den Berichtsmonat Februar 2021. In den Meldepositionen HV22/472 und HV22/473 ist die durchschnittliche Anzahl der im Referenzjahr 2020 beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach Vollzeitäquivalenten und nach Köpfen zu melden. Die Rundschreibenempfänger werden darauf hingewiesen, in Zweifelsfällen institutsinterne, bereits eingeführte Verfahren zur Ermittlung der Beschäftigtenzahl auch für BISTA-Zwecke zu nutzen und diese möglichst kontinuierlich anzuwenden. Die Meldung der genannten Positionen ist wie in den Vorjahren elektronisch über das Bundesbank-ExtraNet im Rahmen der monatlichen BISTA-Meldungseinreichung zu übermitteln. Für Banken mit Zweigstellen im Ausland gilt die Meldepflicht ausdrücklich für die Teilmeldungen Inland, Auslandsfiliale(n) und Gesamtinstitut. Das Rundschreiben macht deutlich, dass es sich nicht um eine neue Meldeanforderung, sondern um die jährliche, bereits etablierte Beschäftigtenmeldung im bestehenden BISTA-Meldeprozess handelt.