Monatliche Bilanzstatistik (incl. Auslandsfilialen und Gesamtinstitutsmeldung) Jährliche Meldung zur Anzahl der Beschäftigten 11.02.2016 Rundschreiben 8/2016
Zusammenfassung
Es handelt sich um ein Rundschreiben der Deutschen Bundesbank zur Monatlichen Bilanzstatistik (inklusive Auslandsfilialen und Gesamtinstitutsmeldung) mit dem Schwerpunkt auf der jährlichen Meldung zur Anzahl der Beschäftigten. Das Rundschreiben trägt die Nummer 8/2016, datiert vom 11. Februar 2016, und richtet sich an alle Banken (MFIs) sowie an die Rechenzentralen der Sparkassen und Kreditgenossenschaften. Für den Berichtsmonat Februar 2016 ist in den Meldepositionen HV22/472 und HV22/473 die Anzahl der Beschäftigten auszuweisen. Zu melden ist die durchschnittliche Anzahl der im Referenzjahr 2015 beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, differenziert nach Vollzeitbeschäftigten und nach Köpfen. Die Bundesbank empfiehlt, in Zweifelsfällen bereits institutsintern etablierte Verfahren zur Berechnung der Beschäftigtenanzahl auch für Zwecke der BISTA zu verwenden und diese möglichst kontinuierlich anzuwenden. Die genannten Meldepositionen sind – wie in den Vorjahren – im Rahmen der monatlichen BISTA-Meldungseinreichung elektronisch über das Bundesbank-ExtraNet zu übermitteln. Für Banken mit Zweigstellen im Ausland gilt die Meldepflicht für die Teilmeldungen Inland, Auslandsfiliale(n) und Gesamtinstitut.