Bilanzstatistik Berichtspflichten für Banken (MFIs), die an den gezielten längerfristigen Refinanzie-rungsgeschäften (GLRGs) des Eurosystems teilnehmen 12.11.2015 Rundschreiben 63/2015

12.11.2015

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Zusammenfassung

Es handelt sich um ein Rundschreiben Nr. 63/2015 der Deutschen Bundesbank zur Bilanzstatistik, adressiert an alle Banken (MFIs) sowie die Rechenzentralen der Sparkassen und Kreditgenossenschaften. Das Rundschreiben vom 12. November 2015 betrifft Banken (MFIs) im Inland, die an den gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäften (GLRGs) des Eurosystems teilnehmen. Es legt die Einreichungsfrist für den Y1-Meldebogen für die Berichtsperiode 1. August 2015 (Ultimo 31. Juli 2015) bis 31. Oktober 2015 fest und verlangt die elektronische Übermittlung über das Meldeportal AMS bis spätestens 23. November 2015, 15:30 Uhr. Das Schreiben verweist auf den „Zeitplan für die gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäfte (GLRGs) im Jahr 2015“ sowie auf kommende Einreichungstermine ab 2016, die über OMTOS-Ansprechpartner und die Bundesbank-Website bekanntgegeben werden. Es erinnert an bereits veröffentlichte Hinweise in den bankstatistischen Bundesbank-Rundschreiben Nr. 45/2014, 51/2014, 62/2014, 10/2015, 27/2015 und 47/2015, die im Download-Bereich „Kundeninformationen“ unter http://www.bundesbank.de/glrgs bereitgestellt sind. Für die monatliche Bilanzstatistik (BISTA) schreibt das Rundschreiben vor, dass teilnehmende Banken ihre GLRG-Geschäfte in der Anlage A2, Zeile 114 ausweisen. Gelder aus dem GLRG 6 (Zuteilung mit Valuta 11.12.2015) sind in der BISTA-Anwahlposition A2.114/02 zu melden, während GLRG 1 in A2.114/04, GLRG 2 bis 4 in A2.114/03 und GLRG 5 ebenfalls in A2.114/02 auszuweisen sind. Banken (MFIs), die nicht an den GLRGs teilnehmen und dies auch zukünftig nicht beabsichtigen, werden von den in diesem Rundschreiben beschriebenen Berichtspflichten ausdrücklich ausgenommen.