Bilanzstatistik Berichtspflichten für Banken (MFIs), die an den gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäften (GLRGs) des Eurosystems teilnehmen 19.02.2016 Rundschreiben 11/2016

18.02.2016

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Zusammenfassung

Es handelt sich um ein Rundschreiben Nr. 11/2016 der Deutschen Bundesbank zur Monatlichen Bilanzstatistik, adressiert an alle Banken (MFIs) sowie Rechenzentralen der Sparkassen und Kreditgenossenschaften. Das Schreiben datiert vom 19. Februar 2016 und richtet sich an Banken (MFIs) im Inland, die an den gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäften (GLRGs) des Eurosystems teilnehmen. Es konkretisiert die Berichtspflichten, insbesondere die Einreichung des Y1-Meldebogens für die Berichtsperiode 11/2015 bis 01/2016 über das elektronische Meldeportal AMS. Die Einreichungsfrist für den Y1-Meldebogen für den Zeitraum 1. November 2015 bis 31. Januar 2016 wird auf den 3. März 2016, 15:30 Uhr, festgelegt und es wird auf den „Unverbindlichen Zeitplan für die GLRGs im Jahr 2016“ verwiesen. Inhaltlich wird vorgeschrieben, dass GLRG-Geschäfte in der monatlichen Bilanzstatistik in Anlage A2, Zeile 114 (BISTA-Anwahlposition A2.114/xx) auszuweisen sind. Für das anstehende GLRG 7 (Zuteilung Valuta 30.03.2016) ist der Ausweis in der Position A2.114/02 vorgesehen, während GLRG 1 in A2.114/04 und GLRG 2 bis 4 in A2.114/03 zu melden sind. Das Rundschreiben verweist auf frühere bankstatistische Rundschreiben (Nr. 45/2014, 51/2014, 62/2014, 10/2015, 27/2015, 47/2015, 63/2015), in denen GLRG-Geschäfte ebenfalls behandelt wurden. Banken (MFIs), die nicht an GLRGs teilnehmen und dies auch zukünftig nicht beabsichtigen, werden ausdrücklich von den Vorgaben des Rundschreibens ausgenommen.