Bankenstatistik: Monatliche Bilanzstatistik – Auslandsstatus der Banken (MFI) – MFI-Zinsstatistik Anordnung neuer Meldeanforderungen nach § 18 Bundesbankgesetz 20.02.2009 Rundschreiben 05/2009
Zusammenfassung
Es handelt sich um ein Rundschreiben Nr. 5/2009 der Deutschen Bundesbank an alle Banken (MFIs) sowie die Rechenzentralen der Sparkassen und Kreditgenossenschaften zur Bankenstatistik (monatliche Bilanzstatistik, Auslandsstatus der Banken und MFI-Zinsstatistik). Das Schreiben bezieht sich auf die vom EZB-Rat am 19. Dezember 2008 verabschiedete Verordnung (EG) Nr. 25/2009 (EZB/2008/32) zur Neufassung der Bilanzstatistik der monetären Finanzinstitute und auf eine daraufhin erlassene Anordnung der Bundesbank nach § 18 Bundesbankgesetz. Die Bundesbank passt mit dieser Anordnung die Meldeanforderungen für die monatliche Bilanzstatistik und den Auslandsstatus der Banken an und verlangt insbesondere neue Angaben zu Kreditverbriefungen und sonstigen Kreditübertragungen. Erstmalig sind für den Berichtsmonat Dezember 2009 im Januar 2010 Daten zu Kreditverbriefungen und sonstigen Kreditübertragungen zu melden, während die übrigen neuen Meldungen (mit Ausnahme der Konsortialkredite) ab Juni 2010 (Meldung ab Juli 2010) monatlich bzw. vierteljährlich zu liefern sind; Angaben zu Konsortialkrediten sind erstmals für Dezember 2011 zu übermitteln. Die erweiterten Meldeanforderungen wurden in die bestehenden Meldeschemata der monatlichen Bilanzstatistik und des Auslandsstatus der Banken integriert und als Entwurfsfassungen (inklusive Erläuterungen, vorläufiger Hinweise und Beispiele zu Verbriefungstransaktionen) auf der Website der Bundesbank bereitgestellt. Das Rundschreiben verweist auf die Veröffentlichung der Anordnung als Mitteilung Nr. 8001/2009 im Bundesanzeiger Nr. 29 am 24. Februar 2009 sowie auf die einschlägigen Bundesbank-Internetpfade für die Meldeschemata und Richtlinien. Ferner informiert das Schreiben über eine geplante Änderung der EZB-Verordnung zur MFI-/EWU-Zinsstatistik, für die Entwurfsskizzen neuer Meldeschemata bereitstehen und deren erweiterte Angaben ab dem Berichtsmonat Juni 2010 (Meldung ab Juli 2010) monatlich zu melden sind. Für Rückfragen und Anmerkungen nennt die Bundesbank eine funktionale E-Mail-Adresse ([email protected]) als zentralen Kontaktkanal.