Bankenstatistik / Monatliche Bilanzstatistik (inklusive Auslandsfilialen und Gesamtinstitutsmeldung) hier: Jährliche Meldung zur Anzahl der Beschäftigten 14.02.2022 Rundschreiben 11/2022
Zusammenfassung
Es handelt sich um ein Rundschreiben der Deutschen Bundesbank zur Bankenstatistik bzw. Monatlichen Bilanzstatistik. Das Schreiben trägt die Nummer 11/2022, ist vom 14. Februar 2022 datiert und richtet sich an alle Banken (MFIs), Nicht-MFI-Kreditinstitute sowie Rechenzentralen der Sparkassen und Kreditgenossenschaften. Es informiert darüber, dass für den Berichtsmonat Februar 2022 in den Meldepositionen HV22/472 und HV22/473 die Anzahl der Beschäftigten zu melden ist. Gefordert ist die durchschnittliche Anzahl der im Referenzjahr 2021 beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, getrennt nach Vollzeitäquivalenten und nach Köpfen. Die Bundesbank empfiehlt, institutsintern bereits etablierte Verfahren zur Berechnung der Beschäftigtenzahl auch für die Zwecke der BISTA zu verwenden und möglichst kontinuierlich beizubehalten. Die genannten Meldepositionen sind wie in den Vorjahren elektronisch über das Bundesbank-ExtraNet im Rahmen der monatlichen BISTA-Meldung einzureichen. Für Banken mit Auslandszweigstellen gilt die Meldepflicht für die Teilmeldungen Inland, Auslandsfiliale(n) und Gesamtinstitut.