M1B

23.09.2026 Ausgabe 2022-01

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Zusammenfassung

Es handelt sich um den Meldevordruck „Anlage M1B“ der Deutschen Bundesbank zur Monatlichen Bilanzstatistik, der Forderungen an Banken und Nichtbanken im Zusammenhang mit Notional Cash Pooling (fiktives Cash-Pooling) ausweist. Die Fassung ist mit „Stand Ende“ und dem Ausgabedatum „01.2022“ gekennzeichnet und gilt als Ergänzung zur Anlage M1 für Forderungen, die auf Euro lauten und täglich fällig sind. Inhaltlich werden die Positionen nach Schuldnergruppen gegliedert, u. a. inländische Banken (MFIs) (Position 900), inländische Nichtbanken mit Untergliederungen wie Versicherungsgesellschaften (612), Altersvorsorgeeinrichtungen (712), Unternehmen (110) sowie Privatpersonen (120) und Organisationen ohne Erwerbszweck (130). Auf Blatt 2 werden entsprechend ausländische Banken und Nichtbanken erfasst, darunter Banken mit Sitz in anderen Mitgliedsländern des Eurosystems (910), außerhalb des Eurosystems (920), sowie ausländische Unternehmen und Privatpersonen (z. B. Positionen 310, 320, 340, 421) bis hin zur Gesamtsumme „Summe Banken und Nichtbanken“ (980). Die Beträge sind in Tausend Euro anzugeben und stellen im Berichtsmonat Veränderungen durch Bewertungskorrekturen dar, wobei Abschreibungen mit Minus und Zuschreibungen mit Plus zu kennzeichnen sind. Der Vordruck verweist auf die Meldeschemata A1B bzw. B1B/B3B (für Bausparkassen A1B-BAUSP und B1B-BAUSP) hinsichtlich der dortigen Spalten 01 und 02, in denen die zugrunde liegenden Forderungen enthalten sind. Das Meldeschema M1B ist nur bei Überschreitung eines bestimmten Schwellenwertes zu melden, wie im Formular durch den Hinweis auf HV22.523 festgelegt.

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