BAUSP--B1B

23.09.2026 Ausgabe 2022-01 frühere Version

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Zusammenfassung

Es handelt sich um den Meldevordruck „Anlage B1B – Forderungen an Nichtbanken (Nicht-MFIs), Bausparkassen, Ergänzung zur Anlage B1 Bausparkassen“, veröffentlicht im Rahmen der Bankenstatistik der Deutschen Bundesbank. Der Vordruck trägt die Kennung B1B-BAUSP, besteht aus Blatt 1 und Blatt 2 und hat den Stand 01.2022. Inhaltlich erfasst er Veränderungen der Buchforderungen gemäß Aktiva-Position 071 durch Bewertungskorrekturen im Berichtsmonat, in Beträgen in Tausend Euro, nach Schuldnergruppen, Laufzeiten und Kreditarten. Auf Blatt 1 werden inländische Nichtbanken detailliert nach Schuldnerkategorien wie Versicherungsgesellschaften (Positionsnummern 612, 712, 112), Investmentvermögen (613, 614), übrige Finanzierungsinstitutionen (713, 117, 118, 140, 626, 115, 116, 113) sowie Unternehmen und Privatpersonen (Positionsgruppen 110, 120, 130, 100, 200, 300) gegliedert. Zudem werden öffentliche Haushalte nach Bund, Ländern, Gemeinden, Sozialversicherung und Extrahaushalten (Positionsnummern 210–251, 200, 201) sowie Organisationen ohne Erwerbszweck und Nichtmarktproduzenten ausgewiesen. Blatt 2 setzt die Gliederung fort und erfasst Ausländische Nichtbanken, getrennt nach Unternehmen und Privatpersonen (421, 423, 424, 425, 426) und öffentlichen Haushalten (422), mit Aggregaten für Ausländische Nichtbanken (400) und die Summe aller Nichtbanken (500). Der Vordruck unterscheidet systematisch nach vereinbarter bzw. voraussichtlicher Laufzeit oder Kündigungsfrist (bis 1 Jahr, über 1 bis 5 Jahre) sowie nach Vor- und Zwischenfinanzierungskrediten und sonstigen Krediten in vier Spalten (01–04). In den Fußnoten wird u. a. auf die Kundensystematik-Branchenschlüssel 64D und 660, die Definition von Extrahaushalten (FEU der öffentlichen Hand, Nichtmarktproduzenten) und die Behandlung von Abschreibungen (Minus) und Zuschreibungen (Plus) hingewiesen. Änderungen oder neue Anforderungen werden im Text nicht explizit erläutert, außer der generellen Zweckbestimmung als „Veränderungen durch Bewertungskorrekturen im Berichtsmonat“.

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