M1
Zusammenfassung
Es handelt sich um ein von der Deutschen Bundesbank veröffentlichtes Meldeformular der Monatlichen Bilanzstatistik mit der Bezeichnung Anlage M1 „Notional Cash Pooling Positionen“. Die Fassung ist mit „Stand Ende“ und dem Ausgabedatum „(M1, Blatt 1/2) 01.2022“ gekennzeichnet und gilt für Forderungen an Banken und Nichtbanken, auf Euro lautend, im In- und Ausland. Inhaltlich werden fiktive Cash-Pooling-Positionen (notionales Cash-Pooling) erfasst, die bereits in den Anlagen A1 bzw. B1/B3, Spalte 01, enthalten sind und täglich fällig sind. Das Formular gliedert die Schuldnerpositionen nach inländischen Banken (MFIs) mit Kennziffer 900, inländischen Nichtbanken mit Detailpositionen wie Versicherungsgesellschaften (612), Altersvorsorgeeinrichtungen (712), Investmentvermögen (613), übrige Finanzierungsinstitutionen (713) sowie Privatpersonen (120), öffentliche Haushalte (200) und die entsprechenden Summenpositionen (z.B. 100, 290, 800). Auf Blatt 2 werden die ausländischen Banken (Kennziffern 910, 920, 930) und ausländischen Nichtbanken nach Sitz im Eurosystem bzw. außerhalb sowie nach Schuldnergruppen wie Versicherungsunternehmen (312), Unternehmen (310), Privatpersonen (320), öffentliche Haushalte (350) und die Summenpositionen (300, 400, 500, 950, 980) ausgewiesen. Für Bausparkassen wird auf das Meldeschema A1-BAUSP bzw. B1-BAUSP verwiesen, wobei dort spezifisch die Spalten 01 und 02 zu berücksichtigen sind. Die Meldung der Anlage M1 ist erst bei Überschreitung eines Schwellenwertes erforderlich, wozu auf die Regelung HV22.523 verwiesen wird.