C4

23.09.2026 Ausgabe 2022-01 frühere Version

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Zusammenfassung

Es handelt sich um das Meldeformular „Anlage C4“ der Deutschen Bundesbank zur Monatlichen Bilanzstatistik, das Verbindlichkeiten gegenüber Nichtbanken (Nicht‑MFIs) in anderen Mitgliedsländern des Euroraums erfasst. Der Stand des Vordrucks ist 01.2022, und der Ausweis erfolgt in Tausend Euro, gegliedert nach Restlaufzeiten („bis 1 Jahr“, „von über 1 Jahr bis 2 Jahre“, „von über 2 Jahren“). Inhaltlich werden Verbindlichkeiten ohne Spareinlagen, Treuhandkredite und nachrangige Verbindlichkeiten gegenüber verschiedenen Gläubigergruppen wie Versicherungsgesellschaften (Position 612), Altersvorsorgeeinrichtungen (712), Investmentvermögen, sonstigen Finanzierungsinstitutionen und Nicht-MFI-Kreditinstituten abgefragt. Die Gläubiger werden detailliert nach Sektoren und Untergruppen ausgewiesen, darunter Unternehmen und Privatpersonen (Positionen 100/110/120/130), öffentliche Haushalte (210–250, mit Extrahaushalten 211/221/231/251) sowie die Summe aller Nichtbanken (Position 300). Zusätzliche nachrichtliche Angaben betreffen Verbindlichkeiten mit vereinbarter Kündigungsfrist sowie mit vereinbarter Laufzeit, bei denen der Gläubiger ein zusätzliches Kündigungsrecht besitzt, sowohl noch nicht als auch bereits ausgeübt. Es wird klargestellt, dass in den Verbindlichkeiten ohne Spareinlagen (Anlage C3, Spalte 05) und in den nachrangigen Verbindlichkeiten (Anlage C4, Spalte 05) Sparbriefe und Namens‑Sparschuldverschreibungen mit Laufzeit oder Kündigungsfrist enthalten sind, einschließlich nachrangig begebener Namensschuldverschreibungen. Fußnoten präzisieren u. a., dass nachrangige Verbindlichkeiten eingeschlossen sind, wirtschaftlich selbständige Privatpersonen auch Einzelkaufleute umfassen und Extrahaushalte Fonds, Einrichtungen und Unternehmen der öffentlichen Hand als Nichtmarktproduzenten darstellen.

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