E4
Zusammenfassung
Es handelt sich um das Meldeformular Anlage E4 der Deutschen Bundesbank für Zusatzangaben in der Monatlichen Bilanzstatistik. Der Stand des Vordrucks ist 01.2022 und richtet sich an Institute, die börsenfähige Inhaberschuldverschreibungen und Inhabergeldmarktpapiere eigener Emissionen begeben und zurückkaufen. Erhoben werden Bestände zurückgekaufter IHS eigener Emissionen, unterteilt nach Laufzeiten (bis 1 Jahr, über 1 bis 2 Jahre, über 2 Jahre) und insgesamt sowie nach Art der Papiere. Ausgewiesen werden u. a. variabel verzinsliche Anleihen, Null-Kupon-Anleihen, Fremdwährungsanleihen, Certificates of Deposit, Schuldverschreibungen mit niedriger Nominalbetragsgarantie sowie auf Euro lautende Papiere. Das Formular unterscheidet zwischen nicht nachrangigen börsenfähigen IHS (gem. HV21 Position 230) und nachrangigen börsenfähigen IHS (gem. HV22 Position 281), jeweils für auf eigene Rechnung begebene Papiere. Die Beträge sind zum Stand der Bücher in Tausend Euro zu melden und die Melder geben Banknummer, Prüfziffer und Name an. Eine Fußnote definiert Fremdwährungsanleihen als Anleihen, die nicht auf Euro bzw. D-Mark und frühere nationale Währungen der anderen Euroraum-Mitgliedsländer lauten.