P1B

23.09.2026 Ausgabe 2022-01

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Zusammenfassung

Es handelt sich um den Meldevordruck „Anlage P1B“ der Deutschen Bundesbank für die Monatliche Bilanzstatistik zu traditionellen Verbriefungen ohne Bilanzabgang als Ergänzung zur Anlage P1. Der Vordruck gilt für Bestände aus eigenen Forderungsverkäufen als Originator mit monatlicher Meldepflicht und ist mit Stand 01.2022 ausgewiesen; für jede Verbriefungstransaktion ist eine separate Anlage P1B zu erstellen. Inhaltlich werden Wechselkredite und Buchforderungen (entsprechend Aktiva 061/071 bzw. 062/072) nach Laufzeitbändern sowie nach Schuldnergruppen wie inländische und ausländische Banken (MFIs), Versicherungen, Altersvorsorgeeinrichtungen, sonstige Finanzierungsinstitutionen, Verbriefungszweckgesellschaften, Unternehmen, Privatpersonen und Organisationen ohne Erwerbszweck gegliedert. Zusätzlich werden öffentliche Haushalte (Bund, Länder, Gemeinden, Sozialversicherungen) sowie Nichtbanken im Inland, in anderen Mitgliedsländern des Eurosystems und außerhalb des Eurosystems, jeweils mit Unterpositionen für Verbriefungszweckgesellschaften und öffentliche Haushalte, erhoben. Die Meldepositionen umfassen u. a. die Nummern 901–909 für Angaben zur Verbriefungstransaktion (bankinterne Kenn-Nummer, Name/Firma, Sitzland nach ISO-Code, Servicing, Fallgruppe der Verbriefungsdefinition) sowie zahlreiche Schuldner- und Produktpositionen (z. B. 910, 921, 800, 111, 112, 118, 120, 124, 420–425, 650, 817, 818). Rechtlich wird auf die Stellungnahme des IDW „IDW RS HFA 8“ zur Rechnungslegung sowie auf die Statistische Sonderveröffentlichung 1 „Bankenstatistik Richtlinien“ (u. a. Kennzifferbeschreibungen, Verzeichnis der Länder) verwiesen. Es besteht die Anforderung, Veränderungen durch Bewertungskorrekturen im Berichtsmonat (Abschreibungen -, Zuschreibungen +) gesondert auszuweisen, und die Blätter 1 und 2 der Anlage P1B sind als eine Einheit zu behandeln.

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