BAUSP--D1
Zusammenfassung
Dies ist der Meldevordruck „Anlage D1 – BAUSP“ der Deutschen Bundesbank für Bausparkassen zur Monatlichen Bilanzstatistik, Stand 01.2022. Er erfasst den Spareinlagenbestand von Bausparkassen (Spareinlagen gemäß Passiva 221) in Beträgen in Tausend Euro, gegliedert nach Gläubigersektoren und Laufzeit-/Kündigungsfristen, für In- und Ausland. Die Tabelle enthält Spalten für Spareinlagen insgesamt sowie Spareinlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist von drei Monaten, über drei Monaten und über zwei Jahren, jeweils auf Euro lautend (Spalten 01 bis 09). Für inländische Nichtbanken werden u. a. Positionen für Versicherungsgesellschaften (612), Altersvorsorgeeinrichtungen (712), Versicherungsunternehmen (612+712), Investmentvermögen, Finanzierungsinstitutionen, Unternehmen, Privatpersonen (121–123, 120) und Organisationen ohne Erwerbszweck (130, 131) sowie öffentliche Haushalte (Bund 210, Länder 220, Gemeinden 230, Sozialversicherung 250) ausgewiesen, mit Sammelpositionen wie 100, 200, 300. Für ausländische Nichtbanken werden entsprechende Sektorpositionen (u. a. 812, 912, 412, 813, 913, 413, 414, 410, 720, 730, 740, 750, 760, 940, 950, 960, 400, 421, 422, 500, 600) nach Unternehmen, Privatpersonen, Organisationen ohne Erwerbszweck und öffentlichen Haushalten sowie nach Sitz im Eurosystem oder außerhalb unterschieden. Fußnoten definieren u. a. die Einbeziehung von Spareinlagen nach dem Vermögensbildungsgesetz (Fußnote 1), Einzelkaufleuten (Fußnote 2) sowie Sondervermögen und Extrahaushalten des Bundes und der Länder (Fußnoten 3 und 4) und erläutern den Begriff Extrahaushalte/Fonds, Einrichtungen und Unternehmen (FEU) der öffentlichen Hand (Fußnote 5). Zusätzlich werden in den Zeilen Kennzeichnungen „darunter“ ausgewiesen, etwa für mit Finanz- und Versicherungsdienstleistungen verbundene Tätigkeiten, Verbriefungszweckgesellschaften, firmeneigene Finanzierungseinrichtungen und Kapitalgeber, Nicht-MFI-Kreditinstitute sowie zur Mindestreservehaltung verpflichtete Nicht-MFI-Kreditinstitute. Neu bzw. ausdrücklich hervorgehoben ist der Hinweis, dass in Zeile 300 Spareinlagen mit einer über die Mindest-/Grundverzinsung hinausgehenden Verzinsung enthalten sind.