A2
Zusammenfassung
Es handelt sich um den Meldevordruck „Anlage A2 Verbindlichkeiten gegenüber Banken (MFIs)“ der Deutschen Bundesbank als Teil der Monatlichen Bilanzstatistik. Die Fassung ist mit „Stand Ende“ und dem Ausweis „(A2, Blatt 1) 01.2022“ bzw. „(A2, Blatt 2) 01.2022“ datiert und richtet sich an meldepflichtige Institute gegenüber in- und ausländischen Banken, einschließlich Sparkassen und Kreditgenossenschaften. Inhaltlich werden Verbindlichkeiten gegenüber inländischen Banken, Geldmarktfonds (MFIs), der Deutschen Bundesbank sowie gegenüber ausländischen Banken und Zentralnotenbanken nach Laufzeitbändern (täglich fällig, bis 1 Jahr, 1–2 Jahre, über 2 Jahre) und weiteren Arten von Verbindlichkeiten (Sparbriefe, Treuhandkredite, nachrangige Verbindlichkeiten, Wechselverbindlichkeiten) erhoben. Die Positionen sind fein untergliedert, etwa Inländische Banken 111 und 113, Geldmarktfonds 151, Deutsche Bundesbank 114, Ausländische Banken 121 und 123, Zentralnotenbanken 154 und 164, mit zahlreichen „darunter“-Feldern für auf Euro lautende Beträge, Repurchase Agreements (Repos), Verbindlichkeiten mit vereinbarter Kündigungsfrist, mit Zentralen Gegenparteien und gegenüber gruppenangehörigen Instituten. Summenpositionen wie „Inländische Banken (111+113+151+114)“ (Position 110), „Ausländische Banken (121+123)“ (Position 120) und „Summe Banken (110+120)“ (Position 100) strukturieren die Aggregation der gemeldeten Verbindlichkeiten. Die Fußnoten regeln besondere Ausweisvorschriften, etwa dass bestimmte Verbindlichkeiten der Landesbanken/genossenschaftlichen Zentralbanken gegenüber ihrem Spitzeninstitut in Zeile 111 auszuweisen sind, dass Treuhandkredite mit Passiva 241 und nachrangige Verbindlichkeiten mit Passiva 280 (HV22 Position 281, 282, Anlage A2 100/12, Anlage C2 500/05) abzustimmen sind. Nachrichtlich sind spezielle Verbindlichkeiten mit vereinbarter Laufzeit und zusätzlichem Kündigungsrecht des Gläubigers in Anwahlposition A2 123 05 gekennzeichnet, mit gesondertem Ausweis je nach Ausübung des Kündigungsrechts in der Spalte der vereinbarten Laufzeit bzw. der vereinbarten Kündigungsfrist.