BAUSP--D1

23.09.2026 Ausgabe 2022-01 frühere Version

Originaldokument öffnen

Zusammenfassung

Es handelt sich um das Meldeformular „Anlage D1 – Spareinlagen Bausparkassen (D1-BAUSP)“, veröffentlicht von der Deutschen Bundesbank für die Monatliche Bilanzstatistik. Die Fassung ist mit „Stand Ende“ und dem Ausgabedatum „01.2022“ gekennzeichnet und richtet sich an Bausparkassen, die Spareinlagenbestände in Tausend Euro für In- und Auslandsmittglieder melden. Inhaltlich werden Spareinlagen gemäß Passiva-Position 221 sowie andere Spareinlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist nach Gläubigersektoren und Laufzeitkategorien (u. a. bis drei Monate, über drei Monate, über zwei Jahre) in den Spalten 01–09 erfasst. Benannt und codiert werden zahlreiche inländische Gläubigergruppen wie Versicherungsgesellschaften (612), Altersvorsorgeeinrichtungen (712), Unternehmen und Privatpersonen (z. B. Positionen 110, 120, 100, 200, 300) sowie öffentliche Haushalte (Bund 210, Länder 220, Gemeinden 230, Sozialversicherung 250) und deren Extrahaushalte. Auf Blatt 2 werden die ausländischen Nichtbanken detailliert nach Unternehmen, Privatpersonen, Organisationen ohne Erwerbszweck (z. B. 720, 730, 740) sowie öffentlichen Haushalten (750, 950) und nach Sitz innerhalb bzw. außerhalb des Eurosystems (760, 960) unterschieden. Das Formular enthält aggregierte Summenpositionen wie „Inländische Nichtbanken (300)“, „Ausländische Nichtbanken (400)“, „Summe Nichtbanken (500)“ sowie weitere sektorale Sammelpositionen (u. a. 410, 421, 422). In den Fußnoten werden rechtliche und statistische Abgrenzungen erläutert, etwa die Einbeziehung von Spareinlagen nach dem Vermögensbildungsgesetz, von Einzelkaufleuten, Sondervermögen und Extrahaushalten des Bundes und der Länder sowie die Definition von Extrahaushalten als FEU der öffentlichen Hand, die Nichtmarktproduzenten sind. Zusätzlich werden besondere Untergliederungen hervorgehoben, etwa Spareinlagen mit über die Mindest-/Grundverzinsung hinausgehender Verzinsung und die gesonderte Kennzeichnung von zur Mindestreservehaltung verpflichteten Nicht-MFI-Kreditinstituten.

Enthalten in