A1

23.09.2026 Ausgabe 2022-01 frühere Version

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Zusammenfassung

Dies ist ein Meldevordruck der Deutschen Bundesbank für die Monatliche Bilanzstatistik, Anlage A1 „Forderungen an Banken (MFIs)“, Stand 01.2022. Erfasst werden Forderungen gegenüber inländischen und ausländischen Banken (MFIs), gegliedert nach Laufzeiten (täglich fällig, bis 1 Jahr, über 1 bis 5 Jahre, über 5 Jahre) und weiteren Merkmalen, in Beträgen zu Tausend Euro. Die Positionen umfassen u. a. inländische Banken (Positionen 111, 113, 151, 114, Aggregat 110), ausländische Banken mit Sitz im Euroraum und außerhalb des Euroraums (Positionen 121, 123, Aggregat 120) sowie die Summe aller Banken (Position 100). Spezielle Unterpositionen differenzieren Forderungen aus Reverse-Repo-Geschäften (z. B. 115, 116, 117, 122, 124, 155), Forderungen gegenüber Zentralen Gegenparteien (z. B. 131, 132, 133, 134) und gruppenangehörigen Instituten (z. B. 141, 142, 143, 144) sowie Zentralnotenbanken im Euro- und Nicht-Euro-Raum (Positionen 154, 164). Blatt 2 der Anlage A1 enthält zusätzliche Spalten für Wechseldiskontkredite (Spalte 06), Wechsel im Bestand (Spalte 07), Treuhandkredite (Spalte 08), Guthaben bei Zentralnotenbanken gemäß Aktiva 020 (Spalte 09) und Forderungen aus Konsortialkrediten (Spalte 10). Das Formular definiert Abstimmungen mit anderen Bilanzpositionen, insbesondere Aktiva 050, 061, 062, 072 sowie Passiva 341 und 350, über die Verknüpfungen Anlage A1 Position 100/06–08 mit Anlage B1 Position 500/05–07. Es enthält besondere Ausfüllhinweise für Sparkassen/Kreditgenossenschaften und Landesbanken/genossenschaftliche Zentralbanken, etwa zur Meldung von Forderungen an das jeweilige Spitzeninstitut (Zeile 111). Als Schuldnergruppen werden neben Banken auch Geldmarktfonds (MFIs) gesondert ausgewiesen, einschließlich entsprechender „darunter“-Positionen.

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