BAUSP--A1

23.09.2026 Ausgabe 2022-01 frühere Version

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Zusammenfassung

Es handelt sich um den Meldevordruck „Anlage A1 – BAUSP“ der Deutschen Bundesbank für Bausparkassen zur Monatlichen Bilanzstatistik. Der Vordruck hat den Stand 01.2022 und richtet sich speziell an Bausparkassen, die Forderungen an Banken (MFIs) mit In- und Auslandsbezug melden. Inhaltlich werden Buchforderungen gemäß Aktiva 061 nach Fälligkeit (täglich fällig, Laufzeiten bis 1 Jahr, über 1 Jahr, über 5 Jahre) sowie nach Schuldnerart und Art der Forderung (Bauspardarlehen, sonstige Forderungen) in Tsd. Euro erfasst. Die Positionen umfassen detaillierte Untergliederungen für inländische Banken, das eigene Haus (Landesbank/Sparkasse), Geldmarktfonds (MFIs), die Deutsche Bundesbank sowie ausländische Banken, jeweils mit speziellen Unterpositionen (z.B. 111, 113, 114, 110, 120, 100) und „darunter“-Ausweisen wie Reverse-Repo-Geschäfte, zentrale Gegenparteien oder gruppenangehörige Institute. Zusätzlich werden Treuhandkredite, Guthaben bei Zentralnotenbanken gemäß Aktiva 020, Forderungen aus Konsortialkrediten und Vor- bzw. Zwischenfinanzierungskredite gesondert in Spalte 07 bis 11 ausgewiesen. Die Anlage verweist auf Abstimmungen mit anderen Bilanzpositionen, insbesondere Aktiva 121 sowie Anlage B2 Position 500/05 und erläutert in Fußnoten die Zuordnung zu Anlage verfügbarer Mittel/Kredite und die Pflicht zur Ausfüllung durch rechtlich unselbständige Bausparkassen. Neu bzw. spezifiziert ist im Stand 01.2022 die zweiblättrige Struktur (Blatt 1 und Blatt 2) mit konsistenten Positionsnummern und die genaue Abstimmungsvorschrift für Treuhandkredite.

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