C2
Zusammenfassung
Es handelt sich um das Meldeformular „Anlage C2“ der Monatlichen Bilanzstatistik der Deutschen Bundesbank zu Verbindlichkeiten gegenüber Nichtbanken (Nicht-MFIs) mit Zusatzangaben zu Verbindlichkeiten ohne Spareinlagen, Treuhandkrediten und nachrangigen Verbindlichkeiten. Die Fassung ist mit „(C2, Blatt 1) 01.2022“ und „(C2, Blatt 2) 01.2022“ datiert und richtet sich auf inländische und ausländische Nichtbanken, untergliedert nach Unternehmen, Privatpersonen und öffentlichen Haushalten. Inhaltlich werden Treuhandkredite und nachrangige Verbindlichkeiten nach Restlaufzeit (bis 1 Jahr, 1–2 Jahre, über 2 Jahre) und Gläubigergruppen wie Versicherungsgesellschaften (612), Altersvorsorgeeinrichtungen (712), Investmentvermögen (613), sonstige Finanzierungsinstitutionen (113), Unternehmen (110), Privatpersonen (120), Organisationen ohne Erwerbszweck (130) sowie Bund, Länder, Gemeinden und Sozialversicherung ausgewiesen. Die Tabelle enthält Sammel- und Unterpositionen wie „Inländische Unternehmen und Privatpersonen (einschl. OoE) (110 + 120 + 130)“ mit Schlüssel 100, „Inländische öffentliche Haushalte (210+220+230+240+250)“ mit Schlüssel 200, „Inländische Nichtbanken (100 + 200)“ mit Schlüssel 300, „Ausländische Nichtbanken (421 + 422)“ mit Schlüssel 400 sowie „Summe Nichtbanken (300 + 400)“ mit Schlüssel 500. Es werden verschiedene „darunter“-Unterpositionen ausgewiesen, z.B. Verbriefungszweckgesellschaften (115, 423), Finanzhandelsinstitute (626, 426), Nicht-MFI-Kreditinstitute (631, 634) sowie Extrahaushalte der öffentlichen Haushalte (211, 221, 231, 251, 201). Fußnoten regeln Abstimmungen zu anderen Passiva-Positionen: Treuhandkredite sind mit Passiva 241 abzugleichen (Anlage A2 Position 100/11 bzw. 100/09 + Anlage C2 Position 500/04), nachrangige Verbindlichkeiten mit Passiva 280 (HV22 Position 281 + 282 + Anlage A2 Position 100/12 bzw. 100/10 + Anlage C2 Position 500/05). Weitere Fußnoten definieren, dass bestimmte Positionen nachrangig begebene Titel einschließen, dass wirtschaftlich selbständige Privatpersonen Einzelkaufleute umfassen und dass Bund und Länder jeweils Sondervermögen und Extrahaushalte einschließen, wobei Extrahaushalte als FEU der öffentlichen Hand, die Nichtmarktproduzenten sind, beschrieben werden. Nachrichtlich sind in den Anwahlpositionen C2 500 01, 02 und 03 gesondert Verbindlichkeiten mit vereinbarter Laufzeit und zusätzlichem Kündigungsrecht des Gläubigers (bereits bzw. noch nicht ausgeübt) sowie Verbindlichkeiten mit vereinbarter Kündigungsfrist ohne Laufzeit auszuweisen. Als Änderung oder Besonderheit wird hervorgehoben, dass bestimmte nachrangige Namensschuldverschreibungen (Teilmenge von HV22 327) zusätzlich in den Spalten 05 und 06 auszuweisen sind und dass Sparbriefe und Namens-Sparschuldverschreibungen mit Laufzeit oder Kündigungsfrist sowohl in Anlage C1 Spalte 05 als auch in Anlage C2 Spalte 05 enthalten sind.