L1

23.09.2026 Ausgabe 2022-01 frühere Version

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Zusammenfassung

Es handelt sich um den Meldevordruck „Anlage L1“ der Deutschen Bundesbank zur Monatlichen Bilanzstatistik, betreffend unwiderrufliche Kreditzusagen. Die Version ist mit „Stand Ende“ und dem Ausgabedatum „01.2022“ gekennzeichnet und gilt gemäß Meldevordruck HV 21.390. Der Vordruck erfasst Beträge in Tausend Euro und gliedert die unwiderruflichen Kreditzusagen nach Gegenparteigruppen wie Banken, Nichtbanken, Unternehmen, Privatpersonen und öffentliche Haushalte. Auf Blatt 1 werden inländische Banken (MFIs, Position 110) und ausländische Banken nach Sitz im Eurosystem bzw. außerhalb (Positionen 121, 123, 120, 100) sowie inländische Nichtbanken (Positionen 200, 210, 220, 230, 250, 280) ausgewiesen. Dabei werden Untergruppen wie gruppenangehörige Institute (Positionen 141, 143, 144) sowie sektorale Unterteilungen für Versicherungsgesellschaften, Altersvorsorgeeinrichtungen, Investmentvermögen und sonstige Finanzierungsinstitutionen (u.a. Positionen 612, 712, 613, 713, 213, 214) gebildet. Blatt 2 führt die Struktur für Nichtbanken nach Sitz im Ausland fort und unterscheidet Nichtbanken in anderen Mitgliedsländern des Eurosystems (Position 300) und mit Sitz außerhalb des Eurosystems (Position 420). Hier werden analoge Untersektoren für Versicherungsgesellschaften, Altersvorsorgeeinrichtungen, Investmentvermögen, sonstige Finanzierungsinstitutionen, sonstige Unternehmen, Privatpersonen und Organisationen ohne Erwerbszweck (Positionen 311–314, 320, 330) definiert. Die Summenpositionen fassen die Teilpositionen zu übergeordneten Aggregaten wie „Unternehmen und Privatpersonen (einschließlich OoE)“ (Position 380), „Nichtbanken“ (Position 600) und „Banken und Nichtbanken“ (Position 700) zusammen. Formale Felder wie Banknummer, Prüfziffer und Name sind zur eindeutigen Identifikation des meldenden Instituts vorgesehen.

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