BAUSP--B1
Zusammenfassung
Es handelt sich um einen Meldevordruck der Deutschen Bundesbank für die Monatliche Bilanzstatistik, Anlage B1 für Bausparkassen. Die Fassung ist mit „B1-BAUSP, Blatt 1/2, 01.2022“ datiert und gilt für Forderungen an Nichtbanken (Nicht-MFIs) im In- und Ausland. Inhaltlich werden Buchforderungen gemäß Aktiva 071 mit vereinbarter bzw. voraussichtlicher Laufzeit oder Kündigungsfrist in Vor- und Zwischenfinanzierungskredite sowie sonstige Kredite gegliedert. Die Schuldner werden detailliert nach Inlands- und Auslands-Nichtbanken, Unternehmen, Privatpersonen, Organisationen ohne Erwerbszweck, Versicherungsunternehmen, Finanzierungsinstitutionen, öffentlichen Haushalten und Sozialversicherung unterschieden, mit Positionsnummern wie 110, 200, 300, 400 und 500. Mehrere Unterpositionen erfassen spezielle Gruppen wie Verbriefungszweckgesellschaften (117), Finanzhandelsinstitute (626), Forderungen aus Reverse-Repo-Geschäften (614, 423) sowie Forderungen mit Zentralen Gegenparteien (115, 424). Für die öffentlichen Haushalte werden Bund, Länder, Gemeinden und Sozialversicherung einschließlich Extrahaushalten (Fonds, Einrichtungen und Unternehmen der öffentlichen Hand, FEU) mit gesonderten Positionsnummern (z.B. 210, 220, 230, 250, 201) ausgewiesen. Fußnoten erläutern Sonderfälle wie die Einbeziehung von Einzelkaufleuten, Sondervermögen und Extrahaushalten des Bundes und der Länder sowie die Definition der Extrahaushalte als Nichtmarktproduzenten. Die Meldeform sieht die Angabe der Beträge in Tausend Euro sowie bankbezogene Identifikationsdaten wie Banknummer, Prüfziffer und Name vor.