A2

23.09.2026 Ausgabe 2022-01 frühere Version

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Zusammenfassung

Es handelt sich um den Meldevordruck Anlage A2 der Deutschen Bundesbank zur Monatlichen Bilanzstatistik, betreffend Verbindlichkeiten gegenüber Banken (MFIs). Die Fassung ist mit „Stand Ende“ und dem Ausgabedatum „01.2022“ gekennzeichnet und richtet sich u. a. an Sparkassen, Kreditgenossenschaften, Landesbanken und genossenschaftliche Zentralbanken im Inland sowie an Verbindlichkeiten gegenüber ausländischen Banken innerhalb und außerhalb des Euroraums. In Anlage A2 werden Verbindlichkeiten gegenüber inländischen Banken, Geldmarktfonds (MFIs), der Deutschen Bundesbank sowie gegenüber ausländischen Banken nach Restlaufzeiten (täglich fällig bis über 2 Jahre) und nach besonderen Merkmalen wie Währung (Euro), Repurchase Agreements (Repos), zentrale Gegenparteien, gruppenangehörige Institute und Zentralnotenbanken aufgeschlüsselt (z. B. Positionen 111, 114, 121, 123, 151, 154, 171, 173–179, 161–168, 115–117, 122, 124, 131–134, 141–144, 162–164). Die zweite Blattseite ergänzt weitere Spalten (07–12) zu Sparbriefen und Namens-Sparschuldverschreibungen, weitergegebenen Wechseln, Indossamentsverbindlichkeiten (Passiva 341), eigenen Akzepten und Solawechseln (Passiva 233), Treuhandkrediten (Passiva 241) sowie nachrangigen Verbindlichkeiten, inklusive Abstimmungsverweisen auf HV22 Positionen 281/282 und Anlage C2 Positionen 500/04 und 500/05. Mehrfach „nachrichtlich“ wird der gesonderte Ausweis von in Position A2 123 05 enthaltenen Verbindlichkeiten mit vereinbarter Laufzeit und zusätzlichem Kündigungsrecht (bereits bzw. noch nicht ausgeübt) sowie von Verbindlichkeiten mit vereinbarter Kündigungsfrist ohne Laufzeit, einschließlich Sparbriefen, Namens-Sparschuldverschreibungen und nachrangigen Verbindlichkeiten, vorgeschrieben. Für bestimmte Institute (Sparkassen/Kreditgenossenschaften sowie Landesbanken/genossenschaftliche Zentralbanken) gelten besondere Ausfüllhinweise, insbesondere zur Einbeziehung der Verbindlichkeiten gegenüber Spitzeninstituten in Zeile 111 und zur gesonderten Darstellung von Wechselverbindlichkeiten in den Spalten 05 und 12.

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