Q1
Zusammenfassung
Dies ist ein Meldevordruck der Deutschen Bundesbank (Anlage Q1) zur Monatlichen Bilanzstatistik für den Bestand an verwalteten („Servicing“) Krediten ohne Verbriefungen. Die Anlage Q1 (Blatt 1 und Blatt 2 sind als Einheit zu behandeln) gilt in der Fassung 01.2022 und ist für alle verwalteten Kredite mit identischer Kennziffer-Kombination 905 (Auswirkungen auf die Bilanz) und 906 (Art des/r Geschäftspartner(s)) jeweils gesondert abzugeben. Inhaltlich werden Wechselkredite und Buchforderungen (entsprechend Aktiva 062/072 bzw. 061/071) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist nach Restlaufzeiten (bis 1 Jahr, über 1 bis 5 Jahre, über 5 Jahre) und Schuldnergruppen in Tsd. Euro ausgewiesen. Die Schuldner- und Geschäftspartnerstruktur ist detailliert nach inländischen Banken (MFIs, inkl. Deutsche Bundesbank), ausländischen Banken nach Sitz im/außerhalb Eurosystem, Unternehmen, Privatpersonen, Organisationen ohne Erwerbszweck sowie öffentlichen Haushalten (Bund, Länder, Gemeinden, Sozialversicherungen) mit zahlreichen Kennziffern (z.B. 900, 100, 200, 300, 860) aufzuschlüsseln. Für Nichtbanken wird zwischen inländischen und ausländischen Unternehmen und Privatpersonen unterschieden, einschließlich Versicherungsgesellschaften, Altersvorsorgeeinrichtungen, Investmentvermögen, übrigen Finanzierungsinstitutionen und Verbriefungszweckgesellschaften mit eigenen Kennziffern (z.B. 412, 413, 417, 818). Privatpersonen werden weiter nach wirtschaftlich selbständigen und unselbständigen sowie nach Konsumentenkrediten, Krediten für den Wohnungsbau und sonstigen Krediten (Kennziffern 121–127, 420–425) klassifiziert, wobei Konsumentenkredite und Wohnungsbaukredite definitorisch erläutert werden. Die Summenpositionen für Banken, Nichtbanken, Unternehmen und Privatpersonen sowie öffentliche Haushalte (z.B. Kennziffern 300, 400, 500, 700, 750, 860) dienen der Aggregation der detaillierten Einzelpositionen. Die definitorische Laufzeitabgrenzung der Buchforderungen bis 1 Jahr entspricht der Systematik der Spalte 01 der Anlage B1 bzw. der Spalten 01 und 02 der Anlage A1, und Einzelkaufleute sind in den Privatpersonen enthalten. Als rechtliche und definitorische Grundlage wird auf die Statistische Sonderveröffentlichung 1 „Bankenstatistik Richtlinien“ der Deutschen Bundesbank zur Beschreibung der Kennziffern verwiesen.