C1
Zusammenfassung
Es handelt sich um das Meldeformular „Anlage C1“ der Deutschen Bundesbank zur Monatlichen Bilanzstatistik für Verbindlichkeiten gegenüber Nichtbanken (Nicht-MFIs) ohne Spareinlagen. Die Fassung ist mit „(C1, Blatt 1) 01.2022“ bzw. „(C1, Blatt 2) 01.2022“ datiert und bezieht sich auf Verbindlichkeiten gemäß Passivposition 222 in Beträgen in Tausend Euro. In Blatt 1 werden inländische Gläubiger wie Versicherungsgesellschaften (Position 612), Altersvorsorgeeinrichtungen (712), Investmentvermögen (613), sonstige Finanzierungsinstitutionen (113), Unternehmen (110) und Privatpersonen (120) nach Laufzeitbändern (täglich fällig, bis 1 Jahr, 1–2 Jahre, über 2 Jahre) und verschiedenen „darunter“-Ausweispositionen (z.B. Repo-Geschäfte, auf Euro lautend, Zentralen Gegenparteien) gegliedert. Blatt 2 setzt die Gläubigerstruktur fort und erfasst inländische öffentliche Haushalte (Bund 210, Länder 220, Gemeinden 230, Sozialversicherung 250 einschließlich Extrahaushalte 211, 221, 231, 251) sowie ausländische Nichtbanken, getrennt nach Unternehmen/Privatpersonen (421 ff.) und öffentlichen Haushalten (422). Mehrere Sammelpositionen aggregieren die Detailzeilen, etwa „Inländische Unternehmen und Privatpersonen (einschl. OoE)“ (100), „Inländische öffentliche Haushalte“ (200), „Inländische Nichtbanken“ (300), „Ausländische Nichtbanken“ (400) und „Summe Nichtbanken“ (500). Nachrichtlich sind besondere Ausweisregeln für Verbindlichkeiten mit vereinbarter Kündigungsfrist und für Repo-Verbindlichkeiten mit zusätzlichem Kündigungsrecht des Gläubigers festgelegt, die in bestimmten Spalten und Anwahlpositionen (z.B. C1 500 05, Spalte 06) gesondert zu melden sind. Die Fußnoten konkretisieren, dass u.a. Einzelkaufleute zu wirtschaftlich selbständigen Privatpersonen zählen, Sondervermögen und Extrahaushalte von Bund und Ländern in den jeweiligen Haushaltspositionen enthalten sind und Extrahaushalte als FEU der öffentlichen Hand mit Status „Nichtmarktproduzenten“ definiert werden.