Q1B
Zusammenfassung
Es handelt sich um das Meldeformular „Anlage Q1B“ zur Monatlichen Bilanzstatistik der Deutschen Bundesbank, als Ergänzung zur Anlage Q1 für Bestände an verwalteten („Servicing“) Krediten ohne Verbriefungen. Die Fassung ist mit „(Q1, Blatt 1/2) 01.2022“ datiert und gilt für alle verwalteten Kredite, für die jeweils eine Kennziffer-Kombination 905 (Auswirkungen auf die Bilanz) und 906 (Art des Geschäftspartners) zu melden ist. Inhaltlich werden Wechselkredite (entsprechend Aktiva 062/072) und Buchforderungen (entsprechend Aktiva 061/071) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist nach Laufzeitbändern (bis 1 Jahr, über 1 bis 5 Jahre, über 5 Jahre) und Schuldnergruppen abgefragt. Die Schuldnergruppen werden nach detaillierten Kennziffern für inländische Banken (MFIs) einschließlich Deutsche Bundesbank, ausländische Banken im und außerhalb des Eurosystems, Versicherungsunternehmen, Altersvorsorgeeinrichtungen, Investmentvermögen, Finanzierungsinstitutionen (einschließlich Verbriefungszweckgesellschaften), sonstige Unternehmen, Privatpersonen (mit Untergliederung in Konsumentenkredite, Wohnungsbaukredite und sonstige Kredite) sowie Organisationen ohne Erwerbszweck strukturiert. Zusätzlich werden inländische öffentliche Haushalte (Bund, Länder, Gemeinden, Sozialversicherungen), inländische Nichtbanken sowie ausländische Nichtbanken nach Sitz (Mitgliedsländer des Eurosystems / außerhalb des Eurosystems) und Untergruppen wie Verbriefungszweckgesellschaften oder öffentliche Haushalte erfasst. Die Anlage Q1B ist zweiblättrig aufgebaut; Blätter 1 und 2 sind als Einheit zu behandeln, auch hinsichtlich der Angaben in den Zeilen 905 und 906, und die Aufteilung dient lediglich der besseren Lesbarkeit. Im Dokument wird auf die Kennzifferbeschreibungen in der Statistischen Sonderveröffentlichung 1 „Bankenstatistik Richtlinien“ verwiesen und es werden definitorische Hinweise zu Laufzeitabgrenzungen, zu Konsumentenkrediten, Wohnungsbaukrediten, sonstigen Krediten und zur Behandlung von Abschreibungen/Zuschreibungen (Bewertungskorrekturen im Berichtsmonat) gegeben. Neu bzw. spezifisch gegenüber der Grundanlage Q1 ist die Pflicht zur separaten Abgabe einer Anlage Q1B für jeden Bestand an verwalteten Krediten mit identischer Kombination der Kennziffern 905 und 906.