O2

23.09.2026 Ausgabe 2022-01 frühere Version

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Zusammenfassung

Es handelt sich um das Meldeformular „Anlage O2“ der Monatlichen Bilanzstatistik (BISTA) der Deutschen Bundesbank für „traditionelle“ Verbriefungen im Berichtszeitraum. Die Fassung ist mit „O2, Blatt 1/Blatt 2, 01.2022“ datiert und gilt für monatlich meldepflichtige Banken (MFIs) sowie deren Verbriefungstransaktionen; für jede Transaktion ist eine separate Anlage O2 zu erstellen. Inhaltlich werden im Formular Kreditverkäufe, Kreditportfolio-Rückkäufe und -käufe im Zusammenhang mit einer Verbriefungstransaktion erfasst, wobei das „verbriefte Volumen, das nicht im BISTA-Bestand des Vortermins enthalten war“ differenziert nach Wechselkrediten und Buchforderungen zu melden ist. Die Anlage enthält im Kopf Identifikationsangaben wie Banknummer, Prüfziffer, bankinterne Kenn-Nummer (901), Name/Firma (902), Adresse (903–909), Sitzland (904, ISO-Code), sowie Felder zu „Auswirkungen auf die Bilanz / Angaben zum Servicing“ (905) und „Fallgruppe der Verbriefungsdefinition“ (906). Die Schuldner werden nach Sitz (Inland, andere Mitgliedsländer des Eurosystems, außerhalb des Eurosystems) und Sektor gruppiert, u. a. in inländische Banken (MFIs) mit Unterpositionen wie Deutsche Bundesbank (910, 914), ausländische Banken (MFIs) einschließlich Zentralnotenbanken (921, 924, 800, 944, 920), Versicherungsunternehmen (Positionsgruppen 111/612/712/716), Investmentvermögen (112/412), übrige Finanzierungsinstitutionen inkl. Verbriefungszweckgesellschaften (118/418/650/818/817), Unternehmen, Privatpersonen und Organisationen ohne Erwerbszweck. Für Privatpersonen werden Konsumentenkredite (Positionen 120/420), Kredite für den Wohnungsbau (124/421) und sonstige Kredite (125/422) unterschieden, jeweils mit Kennzeichnung der Kredite an wirtschaftlich selbständige Privatpersonen; öffentliche Haushalte werden in Bund/Zentralregierungen (100/510), Länder (210/520), Gemeinden (220/530), Sozialversicherungen (250/550) und Aggregate (200/500) ausgewiesen. In den Fußnoten werden die definitorische Laufzeitabgrenzung (bis 1 Jahr einschließlich, Anknüpfung an Spalte 01 der Anlage B1 bzw. Spalten 01/02 der Anlage A1), die inhaltlichen Definitionen von Konsumentenkrediten, Wohnungsbaukrediten und sonstigen Krediten sowie der Verweis auf die „Statistische Sonderveröffentlichung 1, Bankenstatistik Richtlinien“ und das Verzeichnis der Länder erläutert. Eine Konvention legt fest, dass Kreditverkäufe mit positivem und Kreditkäufe mit negativem Vorzeichen in den Saldowert eingehen; zudem wird klargestellt, dass auch Transaktionen zu melden sind, bei denen die Bank nur das Servicing übernimmt, ohne Originator zu sein.

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