HV11

23.09.2026 Ausgabe 2022-01

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Zusammenfassung

Es handelt sich um den Meldevordruck HV11 der Deutschen Bundesbank für die Monatliche Bilanzstatistik, Hauptvordruck Blatt 1 zur Erhebung der Aktiva. Die Meldeanordnung beruht auf der Anordnung der Deutschen Bundesbank vom 28.09.2021 (Bundesbank-Mitteilung 8005/2021, BAnz AT 22. November 2021 B3) und die Fassung ist mit „(HV11) 01.2022“ datiert. Der Vordruck erfasst Aktivpositionen zum Stand am Monatsende in Tausend Euro, einschließlich Kassenbestand, Guthaben bei Zentralnotenbanken, Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen sowie Schatzwechsel und unverzinslichen Schatzanweisungen. Er enthält spezielle Treuhandpositionen (Treuhandvermögen, Treuhandkredite, treuhänderisch gehaltene Wertpapiere, sonstiges Treuhandvermögen) und Ausgleichsforderungen gegen die öffentliche Hand, jeweils mit Untergliederung nach Deutsche Bundesbank und Zentralnotenbanken in anderen Niederlassungsländern. Weitere Positionen betreffen Sachanlagen, Forderungen an Banken (MFIs) und Nichtbanken (Nicht-MFIs) getrennt nach Buchforderungen und Wechseln, ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital sowie eigene Aktien oder Anteile. Zusätzlich werden festverzinsliche Wertpapiere wie Schuldverschreibungen, Geldmarktpapiere, Anleihen sowie eigene Schuldverschreibungen, Dividendenscheine und zum Einzug erhaltene Papiere erfasst. Sonstige Aktiva umfassen u.a. Leasinggegenstände, Rechnungsabgrenzungsposten für Sparbriefe, Aktivsalden der schwebenden Verrechnungen sowie der Aufwands- und Ertragskonten und übrige Aktiva, mit einer abschließenden Summenbildung der Aktiva (Position 180). Der Vordruck sieht Angaben zu Name, Ort, Bankengruppe, Bereich, Rechtsform, Banknummer und Prüfziffer sowie eine Bestätigung der Richtigkeit der Meldung mit Ort, Datum, Firma und Unterschrift vor, und fordert bei größeren Veränderungen einzelner Positionen im Berichtsmonat eine formlose elektronische Erläuterung gegenüber der zuständigen Bundesbank-Fachstelle.

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