B3
Zusammenfassung
Es handelt sich um das Meldeformular „Anlage B3“ der Deutschen Bundesbank zur Monatlichen Bilanzstatistik für Forderungen an Nichtbanken (Nicht‑MFIs) in anderen Mitgliedsländern des Euroraums. Der Stand des Formulars ist 01.2022, die Beträge sind in Tausend Euro zu melden und es werden Forderungen mit unterschiedlichen Laufzeitbändern bis über 5 Jahre erfasst. Erfasst werden Buchforderungen gemäß Aktiva 071 (Teilbetrag), Wechselkredite, Wechseldiskontkredite, Wechsel im Bestand, Treuhandkredite, Forderungen aus Konsortialkrediten sowie Forderungen aus Reverse‑Repo‑Geschäften, jeweils nach Laufzeit und Schuldnergruppe. Die Schuldner werden sektoral u. a. untergliedert in Versicherungsgesellschaften (612), Altersvorsorgeeinrichtungen (712), Investmentvermögen (613/614), übrige Finanzierungsinstitutionen (713, inkl. Verbriefungszweckgesellschaften 117 und Finanzhandelsinstitute 626), sonstige Unternehmen sowie Privatpersonen, Organisationen ohne Erwerbszweck und Unternehmen insgesamt (110). Für den öffentlichen Bereich werden Zentralregierungen (210/211), Länder (220/221), Gemeinden (230/231), Sozialversicherungen (250/251) und deren Extrahaushalte (FEU‑Einrichtungen als Nichtmarktproduzenten) ausgewiesen, zusammengefasst als Öffentliche Haushalte (200) und insgesamt als Summe Nichtbanken (300). Die sektorale Untergliederung erfolgt nach Einreicher bzw. Bezogenem der Wechsel sowie nach Kundensystematik‑Branchenschlüssel (u. a. 64D, 660); Extrahaushalte werden ausdrücklich als Fonds, Einrichtungen und Unternehmen der öffentlichen Hand definiert, die Nichtmarktproduzenten sind.