A1

24.09.2026 Ausgabe 2022-01 frühere Version

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Zusammenfassung

Es handelt sich um den Meldevordruck „Anlage A1 – Forderungen an Banken (MFIs)“ der Deutschen Bundesbank für die monatliche Bilanzstatistik. Die Fassung ist mit „Stand Ende 01.2022“ gekennzeichnet und richtet sich an meldepflichtige Institute mit Forderungen gegenüber Banken und Geldmarktfonds im In- und Ausland. Erfasst werden Forderungen an inländische und ausländische Banken (MFIs) nach Restlaufzeiten (täglich fällig, bis 1 Jahr, 1–5 Jahre, über 5 Jahre) und insgesamt, jeweils in Tausend Euro. Die Positionen sind unter anderem nach Inlandsbanken (111, 113, 151, 114, Sammelposition 110), Auslandsbanken (121, 123, Sammelposition 120), Deutsche Bundesbank (114) und Zentralnotenbanken im bzw. außerhalb des Euroraums (154, 164, 171) gegliedert. Es werden zahlreiche „darunter“-Positionen ausgewiesen, z. B. Forderungen aus Reverse-Repo-Geschäften (115, 116, 117, 122, 124, 155), Forderungen gegenüber zentralen Gegenparteien (131, 132, 133, 134) sowie gruppenangehörigen Instituten (141, 142, 143, 144). Blatt 2 der Anlage A1 enthält zusätzliche Spalten zu Wechseldiskontkrediten, Wechseln im Bestand, Treuhandkrediten, Guthaben bei Zentralnotenbanken (gemäß Aktiva 020) sowie Forderungen aus Konsortialkrediten. In Fußnoten werden Abstimmungen mit anderen Bilanzpositionen vorgegeben (z. B. Aktiva 050, 061, 062, 072, 121 bzw. Passiva 341, 350; Verknüpfungen mit Anlage B1 Position 500/05–07). Eine Fußnote regelt, dass bestimmte Zeilen (z. B. zur zuständigen Landesbank/genossenschaftlichen Zentralbank) nur von Sparkassen/Kreditgenossenschaften bzw. Landesbanken/genossenschaftlichen Zentralbanken auszufüllen sind und Forderungen an das Spitzeninstitut in Zeile 111 einzugehen haben.

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