BAUSP--B2

23.09.2026 Ausgabe 2022-01

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Zusammenfassung

Es handelt sich um den Meldevordruck „Anlage B2 – BAUSP“ der Deutschen Bundesbank für die Monatliche Bilanzstatistik der Bausparkassen. Der Vordruck hat den Stand 01.2022 und erfasst langfristige Forderungen an Nichtbanken (Nicht-MFIs) mit Laufzeit bzw. Kündigungsfrist über fünf Jahre, unterteilt nach inländischen und ausländischen Schuldnern. Inhaltlich werden Bauspardarlehen, Vor- und Zwischenfinanzierungskredite, sonstige Kredite, Treuhandkredite, Forderungen aus Konsortialkrediten sowie Forderungen aus Reverse-Repo-Geschäften in Tausend Euro gemeldet. Die Positionen sind nach Schuldnergruppen strukturiert, u. a. Versicherungsgesellschaften (612, 712, 626), Investmentvermögen (112), übrige Finanzierungsinstitutionen (713), Unternehmen und Privatpersonen (110, 120), Organisationen ohne Erwerbszweck (130, 131) sowie inländische öffentliche Haushalte (Bund, Länder, Gemeinden, Sozialversicherung mit Positionsnummern 210 ff.). Auf Blatt 2 werden ausländische Nichtbanken getrennt nach Unternehmen/Privatpersonen (421, 425, 426) und öffentlichen Haushalten (422) erfasst, mit Gesamtsumme Ausländische Nichtbanken (400) und Summe Nichtbanken (500). Der Vordruck verweist auf eine Abstimmung mit Aktiva 121 (Anlage A1 Position 100/09 + Anlage B2 Position 500/05) und erläutert einzelne Schuldnergruppen, u. a. Extrahaushalte (FEU-Nichtmarktproduzenten) sowie branchenspezifische Schlüssel (Kundensystematik 64D, 660). Änderungen werden nicht explizit beschrieben, aber der Stand 01.2022 kennzeichnet die gültige Fassung dieses Formulars.

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