BAUSP--A1B
Zusammenfassung
Dies ist ein Meldevordruck der Deutschen Bundesbank für die Monatliche Bilanzstatistik speziell für Bausparkassen (Formular BAUSP – Anlage A1B). Der Vordruck hat den Stand 01.2022 und gilt für Forderungen von Bausparkassen an Banken (MFIs) im Inland und Ausland, einschließlich einer Ergänzung zur Anlage A1 Bausparkassen. Inhaltlich werden Buchforderungen gemäß Aktiva 061 nach Fälligkeiten (täglich fällig, Laufzeit/Kündigungsfrist bis 1 Jahr, über 1 Jahr, über 5 Jahren) sowie nach Schuldnerkategorien (z.B. inländische Banken, ausländische Banken, Geldmarktfonds (MFIs), Deutsche Bundesbank) gegliedert und mit Positionsnummern (z.B. 100, 110, 111, 113, 114, 120, 121, 123, 151) versehen. Es werden zahlreiche Unterpositionen „darunter“ ausgewiesen, u. a. Forderungen aus Reverse-Repo-Geschäften (z.B. 115, 116, 117, 122, 124, 155), Forderungen gegenüber Zentralen Gegenparteien (131, 132, 133, 134), gruppenangehörigen Instituten (141, 142, 143, 144) sowie Zentralnotenbanken innerhalb und außerhalb des Euroraums (z.B. 154, 164). Blatt 2 des Formulars ergänzt die Aufgliederung um Treuhandkredite, Vor‑ und Zwischenfinanzierungskredite, Guthaben bei Zentralnotenbanken gemäß Aktiva 020 sowie Forderungen aus Konsortialkrediten und führt eine Gesamtsumme in Spalte 07. Die Summenpositionen Inländische Banken (110), Ausländische Banken (120) und Summe Banken (100) fassen die jeweiligen Unterpositionen zusammen. Eine Fußnote schreibt vor, dass die Anlage nur von rechtlich unselbständigen Bausparkassen für das „Eigene Haus (Landesbank/Sparkasse)“ (Position 113) auszufüllen ist. Eine weitere Fußnote verlangt die Abstimmung mit Aktiva 121 über Anlage A1 Position 100/09 und Anlage B2 Position 500/05. Im Formular wird ausdrücklich festgelegt, dass Veränderungen durch Bewertungskorrekturen des Berichtsmonats zu melden sind und dass Abschreibungen mit Minus und Zuschreibungen mit Plus zu kennzeichnen sind.