P1B

23.09.2026 Ausgabe 2022-01 frühere Version

Originaldokument öffnen

Zusammenfassung

Es handelt sich um den Meldevordruck „Anlage P1B“ der Deutschen Bundesbank zur Monatlichen Bilanzstatistik für „traditionelle“ Verbriefungen (Bestände) ohne Bilanzabgang aus eigenen Forderungsverkäufen als Originator. Der Vordruck ist als Ergänzung zur Anlage P1 ausgestaltet, gilt je Verbriefungstransaktion separat und liegt in der Fassung mit Stand 01.2022 vor. Er erfasst Bestände und Veränderungen durch Bewertungskorrekturen im Berichtsmonat in Tausend Euro, unterteilt nach Wechselkrediten und Buchforderungen (entsprechend Aktiva 061/071 bzw. 062/072) sowie nach vereinbarter Laufzeit bzw. Kündigungsfrist. Die Anlage enthält Stammdatenfelder zur Verbriefungstransaktion (Positionen 901–909, u.a. bankinterne Kenn-Nummer, Name/Firma, Sitzland-ISO-Code, Servicing und Fallgruppe der Verbriefungsdefinition) sowie eine breite Gliederung der Schuldnerkategorien. Die Schuldner werden differenziert nach inländischen Banken (MFIs, inkl. Deutsche Bundesbank), ausländischen Banken im und außerhalb des Eurosystems (inkl. Zentralnotenbanken), inländischen und ausländischen Unternehmen, Finanzierungsinstitutionen und Verbriefungszweckgesellschaften, Privatpersonen, Organisationen ohne Erwerbszweck sowie öffentlichen Haushalten (Bund, Länder, Gemeinden, Sozialversicherungen). Es werden zahlreiche Sammelpositionen und Darunter-Ausweispositionen (z.B. 900 Banken, 200 inländische Nichtbanken, 300/700 Nichtbanken, 750 Banken und Nichtbanken, 118/418 Verbriefungszweckgesellschaften, 120/420 Konsumentenkredite, 124/421 Kredite für den Wohnungsbau, 126/423 sonstige Kredite) definiert. Fußnoten verweisen u.a. auf die IDW-Stellungnahme „IDW RS HFA 8“ zur Rechnungslegung, auf die Statistische Sonderveröffentlichung 1 „Bankenstatistik Richtlinien“ (für Länderverzeichnis und Kennzifferbeschreibung) sowie auf die definitorische Laufzeitabgrenzung in Bezug auf die Spalten der Anlagen A1 und B1. Neu bzw. besonders klargestellt sind die Behandlung der Blätter 1 und 2 der Anlage P1B als Einheit, die Notation von Abschreibungen (Minus) und Zuschreibungen (Plus) bei Bewertungskorrekturen sowie die präzise definitorische Abgrenzung der Kreditarten (Konsumenten-, Wohnungsbau- und sonstige Kredite).

Enthalten in