BAUSP--A2
Zusammenfassung
Es handelt sich um das Meldeformular „Anlage A2 – Verbindlichkeiten gegenüber Banken (MFIs) – Bausparkassen“ der Deutschen Bundesbank im Rahmen der Monatlichen Bilanzstatistik. Der Vordruck ist für Bausparkassen bestimmt und trägt den Stand 01.2022; die Angaben sind jeweils „Stand Ende“ des Berichtszeitraums in Tausend Euro zu melden. Inhaltlich erfasst das Formular die Passivposition „Verbindlichkeiten (gemäß Passiva 210)“ gegenüber inländischen und ausländischen Banken (MFIs), einschließlich Untergliederungen nach Fälligkeit (täglich fällig, mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist) und Währung (darunter: auf Euro lautend). Die einzelnen Meldepositionen umfassen u. a. inländische Banken (111), das eigene Haus (113), Geldmarktfonds (151), die Deutsche Bundesbank (114), ausländische Banken (121, 123) sowie deren Aggregatpositionen (110, 120, 100), jeweils mit Unterpositionen für Repos (z. B. 115, 116, 122, 124, 162), zentrale Gegenparteien (131, 132, 133, 134), gruppenangehörige Institute (141, 142, 143, 144) und Zentralnotenbanken. Zusätzlich werden in gesonderten Spalten Bauspareinlagen (05, 08), Treuhandkredite (09), nachrangige Verbindlichkeiten (10) sowie Sparbriefe und Namens‑Sparschuldverschreibungen (07) ausgewiesen, einschließlich nachrangig begebener Titel. Das Formular enthält Abstimmhinweise zu anderen Bilanzpositionen, etwa Passiva 210 (Abstimmung Anlage A2 Position 100/05 + 100/08), Passiva 241 (Treuhandkredite, Anlage A2 Position 100/09 + Anlage C2 Position 500/04) und Passiva 280 (nachrangige Verbindlichkeiten, HV22 Position 281 + 282 + Anlage A2 Position 100/10 + Anlage C2 Position 500/05). Für rechtlich unselbständige Bausparkassen ist eine gesonderte Ausweisung für das „eigene Haus (Landesbank/Sparkasse)“ vorgesehen. Nachrichtlich sind besondere Angaben zu in Position A2 123 enthaltenen Verbindlichkeiten mit vereinbarter Kündigungsfrist sowie zu Verbindlichkeiten mit vereinbarter Laufzeit und zusätzlichem Kündigungsrecht (ausgeübt/nicht ausgeübt) gefordert, insbesondere für Sparbriefe, Namens‑Sparschuldverschreibungen, Bauspareinlagen und nachrangige Verbindlichkeiten. Änderungen gegenüber früheren Fassungen werden im Text nicht erläutert; der Stand 01.2022 kennzeichnet jedoch die gültige Version des Vordrucks.