C1

23.09.2026 Ausgabe 2022-01

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Zusammenfassung

Dies ist ein Meldevordruck der Deutschen Bundesbank (Anlage C1) zur Monatlichen Bilanzstatistik für Verbindlichkeiten gegenüber Nichtbanken (Nicht-MFIs) ohne Spareinlagen. Die Fassung ist mit „(C1, Blatt 1) 01.2022“ bzw. „(C1, Blatt 2) 01.2022“ datiert und erfasst inländische und ausländische Nichtbanken, unterteilt nach Unternehmen, Privatpersonen und öffentlichen Haushalten. Inhaltlich werden Verbindlichkeiten ohne Spareinlagen gemäß Passiva 222 nach Gläubigergruppen (z.B. Versicherungsgesellschaften, Investmentvermögen, sonstige Unternehmen, Privatpersonen, Organisationen ohne Erwerbszweck, Bund, Länder, Gemeinden, Sozialversicherung) und Laufzeiten (täglich fällig, bis 1 Jahr, über 1 bis 2 Jahre, über 2 Jahre) in Tsd Euro abgefragt. Die Positionen sind fein gegliedert, u.a. in Zeilen wie 612/712/112 für Versicherungsunternehmen, 613/713/113 für sonstige Finanzierungsinstitutionen, 100 für inländische Unternehmen und Privatpersonen, 200 für inländische öffentliche Haushalte, 300 für inländische Nichtbanken, 400 für ausländische Nichtbanken und 500 für die Summe aller Nichtbanken. Es werden zahlreiche „darunter“-Ausweispositionen gefordert, etwa für Verbindlichkeiten aus Repo-Geschäften, auf Euro lautende Verbindlichkeiten, Verbriefungszweckgesellschaften, Finanzhandelsinstitute, Nicht-MFI-Kreditinstitute, Zentralen Gegenparteien sowie Einrichtungen von OoE, die Nichtmarktproduzenten sind. In Spalte 05 sind Verbindlichkeiten aus Repurchase Agreements (Repos) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist gesondert zu kennzeichnen, mit zusätzlichem Ausweis betroffener Repo-Verbindlichkeiten in Spalte 06. Nachrichtlich sind in Zeile 500 Verbindlichkeiten mit vereinbarter Kündigungsfrist sowie spezielle Konstellationen mit zusätzlichem Kündigungsrecht des Gläubigers (noch nicht bzw. bereits ausgeübt) in der jeweils passenden Spalte der vereinbarten Laufzeit bzw. Kündigungsfrist auszuweisen. Fußnoten konkretisieren u.a., dass wirtschaftlich selbständige Privatpersonen Einzelkaufleute einschließen, Bund und Länder ihre Sondervermögen und Extrahaushalte enthalten und Extrahaushalte als Fonds, Einrichtungen und Unternehmen der öffentlichen Hand definiert werden, die „Nichtmarktproduzenten“ sind.

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