C3

23.09.2026 Ausgabe 2022-01 frühere Version

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Zusammenfassung

Dies ist der Meldevordruck Anlage C3 der Deutschen Bundesbank zur Monatlichen Bilanzstatistik, betreffend Verbindlichkeiten gegenüber Nichtbanken (Nicht-MFIs) in anderen Mitgliedsländern des Euroraums. Die Fassung ist mit „(C3, Blatt 1) 01.2022“ bzw. „(C3, Blatt 2) 01.2022“ datiert und richtet sich an meldepflichtige Institute mit Verbindlichkeiten ohne Spareinlagen gemäß Passiva 222 – Teilbetrag. Inhaltlich werden Verbindlichkeiten ohne Spareinlagen nach Restlaufzeit (täglich fällig, bis 1 Jahr, über 1 bis 2 Jahre, über 2 Jahre) und nach Gläubigergruppen wie Versicherungsgesellschaften (Position 612), Altersvorsorgeeinrichtungen (712), Investmentvermögen (613), übrige und sonstige Finanzierungsinstitutionen (713, 113), Unternehmen und Privatpersonen (Positionen 110, 120, 130, 100) sowie öffentliche Haushalte (210 bis 250, 200) strukturiert. Mehrere „darunter“-Positionen präzisieren Sondergruppen, etwa Verbindlichkeiten aus Repo-Geschäften (z.B. 614, 635, 637) und solche, die auf Euro lauten (z.B. 615, 714, 715, 636, 638), sowie spezielle Untergruppen wie Verbriefungszweckgesellschaften (716), Finanzhandelsinstitute (626) und Nicht-MFI-Kreditinstitute (631, 634). Die öffentlichen Haushalte werden differenziert nach Zentralregierungen, Ländern, Gemeinden und Sozialversicherungen mit Extrahaushalten (Positionen 211, 221, 231, 251; Extrahaushalte als FEU der öffentlichen Hand, die Nichtmarktproduzenten sind). Nachrichtlich sind besondere Ausweispflichten für Verbindlichkeiten mit vereinbarter Laufzeit und zusätzlichem Kündigungsrecht des Gläubigers geregelt, sowohl wenn dieses bereits als Kündigungsfrist ausgeübt wurde als auch wenn es noch nicht ausgeübt wurde, jeweils bezogen auf Anwahlposition C3 300 05 und Zeile 300. Die Anmerkungen verweisen zudem auf die Kundensystematik-Branchenschlüssel 64D und 660 für mit Finanz- und Versicherungsdienstleistungen verbundene Tätigkeiten und verlangen einen zusätzlichen Ausweis bestimmter Repo-Verbindlichkeiten in Spalte 06. Änderungen gegenüber anderen Fassungen werden im vorliegenden Auszug nicht explizit beschrieben, jedoch ist die Gültigkeit der Struktur und Positionen zum Stand 01.2022 ausgewiesen.

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