B1B
Zusammenfassung
Es handelt sich um das Meldeformular „Anlage B1B – Forderungen an Nichtbanken (Nicht-MFIs), Ergänzung zur Anlage B1“, das Teil der monatlichen Bilanzstatistik der Deutschen Bundesbank ist. Die Fassung ist als „Blatt 1“ und „Blatt 2“ mit Stand 01.2022 ausgewiesen und bezieht sich auf Forderungen gegenüber inländischen und ausländischen Nichtbanken, gegliedert nach Laufzeiten und Sektoren. Inhaltlich werden Veränderungen durch Bewertungskorrekturen im Berichtsmonat in Tsd. Euro erfasst, unter anderem für Versicherungsgesellschaften (Position 612), Altersvorsorgeeinrichtungen (712), Investmentvermögen ohne Geldmarktfonds (613), übrige Finanzierungsinstitutionen (713) sowie verschiedene Privatpersonen- und Unternehmenssektoren. Das Formular unterscheidet detailliert inländische öffentliche Haushalte (Positionen 210–250 mit Unterpositionen für Extrahaushalte) sowie inländische Unternehmen und Privatpersonen inklusive Organisationen ohne Erwerbszweck (OoE) und fasst sie u. a. zu den Sammelpositionen 100, 200, 300 und 500 zusammen. Zudem werden ausländische Nichtbanken in die Positionen 421 (Unternehmen und Privatpersonen), 422 (öffentliche Haushalte) und 400 (Gesamtsumme ausländische Nichtbanken) untergliedert, einschließlich spezieller Unterpositionen wie Verbriefungszweckgesellschaften (425) und Finanzhandelsinstitute (426). Besondere Geschäftstypen wie Treuhandkredite, Forderungen aus Konsortialkrediten, Reverse-Repo-Geschäften, Buchforderungen (gemäß Aktiva 071), Wechseldiskontkredite und Wechselkredite sind jeweils in eigenen Spalten und Anmerkungen gekennzeichnet. Fußnoten erläutern u. a. die sektorale Untergliederung von Wechseln (nach Einreicher bzw. Bezogenem), die Einbeziehung von Sondervermögen und Extrahaushalten des Bundes und der Länder, die Definition von Extrahaushalten (FEU-Nichtmarktproduzenten) sowie die Vorzeichenlogik der Bewertungskorrekturen (Abschreibungen -, Zuschreibungen +). Neue oder geänderte Positionen werden nicht ausdrücklich hervorgehoben, jedoch ist erkennbar, dass die Systematik der Extrahaushalte und speziellen Finanzinstitutionen (z. B. Verbriefungszweckgesellschaften, zentrale Gegenparteien) im Formular explizit ausgewiesen wird.