A1

23.09.2026 Ausgabe 2022-01

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Zusammenfassung

Dies ist der Meldevordruck „Anlage A1 – Forderungen an Banken (MFIs)“ der Deutschen Bundesbank für die Monatliche Bilanzstatistik. Der Vordruck gilt im Stand 01.2022 und erfasst Forderungen gegenüber inländischen und ausländischen Banken (MFIs) in Beträgen in Tausend Euro. Er strukturiert die Forderungen nach Schuldnerkategorien (z.B. Inländische Banken, Ausländische Banken, Deutsche Bundesbank, Geldmarktfonds (MFIs), Zentralnotenbanken im und außerhalb des Euroraums) und nach Laufzeiten (täglich fällig, bis 1 Jahr, von über 1 Jahr bis 5 Jahre, über 5 Jahre, Gesamtsumme in Spalte 05). Es werden spezifische Positionen wie 100 (Summe Banken), 110 (Inländische Banken), 120 (Ausländische Banken), 111, 113, 114, 151 sowie Unterpositionen zu Reverse-Repo-Geschäften (115, 116, 117, 122, 124, 155), zu Zentralen Gegenparteien (131, 132, 133, 134) und zu gruppenangehörigen Instituten (141, 142, 143, 144) ausgewiesen. Blatt 2 der Anlage A1 erfasst zusätzlich Wechseldiskontkredite, Wechsel im Bestand, Treuhandkredite, Guthaben bei Zentralnotenbanken (gemäß Aktiva 020) und Forderungen aus Konsortialkrediten (Spalten 06–10) nach denselben Schuldnergruppen. Der Vordruck enthält Abstimmungs- und Verweishinweise zu anderen Bilanzpositionen, etwa die Abstimmung von Wechseldiskontkrediten und Wechselbestand mit Aktiva 050, 062, 072 sowie Passiva 341, 350 über Anlage A1 Position 100/06 und 100/07 und Anlage B1 Position 500/05 und 500/06. Für Treuhandkredite wird eine Abstimmung mit Aktiva 121 verlangt (Anlage A1 Position 100/08 und Anlage B1 Position 500/07). Eine besondere Meldepflicht besteht für Sparkassen und Kreditgenossenschaften sowie Landesbanken und genossenschaftliche Zentralbanken: sie müssen die Zeilen zu „Zuständige Landesbank / Genossenschaftliche Zentralbank / Angeschlossene Sparkassen / Kreditgenossenschaften“ ausfüllen, während Forderungen der Landesbanken/Zentralbanken an ihr Spitzeninstitut stattdessen in Zeile 111 zu melden sind. Im Dokument sind keine Änderungen gegenüber früheren Ständen erläutert, sondern der Stand 01.2022 als gültiger Berichtszeitraum ausgewiesen.

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