HV22
Zusammenfassung
Es handelt sich um den Meldevordruck HV22 „Hauptvordruck Blatt 4 – Zusatzangaben zu Passiva“ der Monatlichen Bilanzstatistik, veröffentlicht von der Deutschen Bundesbank. Die Fassung ist mit „(HV22) 01.2022“ datiert und bezieht sich auf Monatsendstände in Tausend Euro; sie dient der Meldung ergänzender Passivpositionen einschließlich jährlicher Zusatzangaben. Inhaltlich werden Zusatzangaben zu Passiva wie aufgenommene Konsortialkredite, Namensschuldverschreibungen, nachrangig begebene Schuldverschreibungen, derivative Finanzinstrumente, Währungsausgleichsposten sowie verschiedene Handelsbestandspositionen erfasst, vielfach mit Verweisen auf Positionen im HV21. Spezifische Positionen umfassen u. a. Aufgelaufene Zinsen auf Verbindlichkeiten und Wertpapiere, negative Zinsen, Rechnungsabgrenzungsposten, versteuerte Pauschalwertberichtigungen nach § 340f Abs. 1 HGB und Art. 31 Abs. 2 Satz 2 EGHGB, Beträge gemäß § 340e Abs. 4 HGB sowie Optionspreise und „margins“ aus Finanztermingeschäften. Außerbilanzielle und sonstige Zusatzangaben umfassen Verbindlichkeiten gegen Sicherheitsleistung (durch eigene Aktiva oder sonstige Sicherheiten), Zins- und Währungsswaps, Verwaltungskredite, Instrumente des zusätzlichen aufsichtsrechtlichen Kernkapitals und für den Eigengebrauch zugelassene gedeckte Schuldverschreibungen gemäß Artikel 138 der EZB‑Leitlinie 2015/510. Im Bereich Eigenkapital und Ergebnis werden Vorwegzuführung zu Rücklagen aus erwirtschafteten Überschüssen, Gewinnvortrag, Jahresüberschuss nach Steuern bis zur Gewinnverwendungsentscheidung sowie Aufteilungen auf Gewinnrücklagen, Kapitalrücklagen und sonstige Rücklagenanteile abgefragt. Jährliche Zusatzangaben betreffen u. a. fiktives Cash‑Pooling (Kennziffer zum Meldetermin Ende Februar) sowie die Anzahl der Beschäftigten nach Vollzeitbeschäftigten und nach Köpfen, jeweils mit Zuordnung zu Positionen im HV21. Das Formular differenziert zudem nach unverbrieften nachrangigen Verbindlichkeiten gegenüber mindestreservepflichtigen Nicht‑MFI‑Kreditinstituten und Nichtbanken im Inland bzw. Euroraum mit Laufzeiten oder Kündigungsfristen bis zu zwei Jahren.