Q1B
Zusammenfassung
Dies ist ein von der Deutschen Bundesbank herausgegebener Meldevordruck der Monatlichen Bilanzstatistik, Anlage Q1B als Ergänzung zur Anlage Q1. Der Vordruck trägt den Stand 01.2022 und erfasst Bestände an verwalteten („Servicing“-)Krediten ohne Verbriefungen, sowohl aus eigenen Forderungsverkäufen als auch aus reiner Servicing-Übernahme. Er meldet Bestände und Veränderungen durch Bewertungskorrekturen nach „Auswirkungen auf die Bilanz“ (Kennziffer 905) und „Art des/r Geschäftspartner(s)“ (Kennziffer 906) für verschiedene Laufzeitbänder (bis 1 Jahr, über 1 bis 5 Jahre, über 5 Jahre) und Kreditarten (Wechselkredite, Buchforderungen). Die Positionen sind nach inländischen Banken (z.B. Kennziffer 910, darunter Deutsche Bundesbank 914), ausländischen Banken im Eurosystem (921, 924), außerhalb des Eurosystems (800, 944), inländischen und ausländischen Nichtbanken sowie öffentlichen Haushalten und Privatpersonen (z.B. 120, 300, 700, 860) gegliedert. Es werden fein granulierte Gegenpartei-Gruppen wie Versicherungsunternehmen (z.B. 612, 616, 412), Altersvorsorgeeinrichtungen (712, 716), Investmentvermögen (613, 617), sonstige Finanzierungsinstitutionen (u.a. 113, 413, 418) und Organisationen ohne Erwerbszweck (130, 430) unterschieden. Für Privatpersonen sind u.a. wirtschaftlich selbständige und unselbständige Privatpersonen (121–123, 421–425) sowie Verwendungszwecke wie Konsumentenkredite (124, 421), Kredite für den Wohnungsbau (125, 422) und sonstige Kredite (126, 423) separat zu melden. Der Vordruck verweist definitorisch auf Aktiva-Positionen der Bilanz (Aktiva 061/071 für Buchforderungen und 062/072 für Wechselkredite) sowie auf die Systematik der Spalte 01 der Anlage B1 bzw. Spalten 01 und 02 der Anlage A1. In den Fußnoten werden u.a. die Definitionen der Laufzeitabgrenzung, der Kreditarten (Konsumentenkredit, Wohnungsbaukredit, sonstige Kredite), die Behandlung wirtschaftlich selbständiger Privatpersonen sowie die Vorzeichenlogik für Bewertungskorrekturen (Abschreibungen „-“, Zuschreibungen „+“) erläutert. Die Blätter 1 und 2 der Anlage Q1B sind als Einheit zu behandeln; insbesondere gelten die Angaben zu den Kennziffern 905 und 906 blattübergreifend, wobei die Aufteilung nur der besseren Lesbarkeit dient.