HVgesamt
Zusammenfassung
Es handelt sich um einen von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Meldevordruck‑Satz (HV11, HV12, HV21, HV22) für die Monatliche Bilanzstatistik („HVgesamt“). Die Meldung erfolgt gemäß Anordnung der Deutschen Bundesbank vom 28.09.2021 auf Basis der Bundesbank‑Mitteilung 8005/2021 (BAnz AT 22. November 2021 B3) und ist u.a. in den Fassungen HV11/HV12 01.2022 sowie HV21/HV22 10.2024 ausgewiesen. Der Hauptvordruck HV11 (Aktiva) erfasst u.a. Kassenbestand, Guthaben bei Zentralnotenbanken, Ausgleichsforderungen, Forderungen an Banken und Nichtbanken (MFIs/Nicht‑MFIs), festverzinsliche Wertpapiere sowie vielfältige sonstige Aktiva einschließlich Treuhandvermögen und Leasinggegenständen. HV12 enthält die Zusatzangaben zu den Aktiva, insbesondere Zinsabgrenzungen, derivative Finanzinstrumente (Handelsbestand und Nicht‑Handelsbestand), Verbriefungen, Kreditverkäufe und Servicing‑Bestände sowie Detailangaben zu Anleihen und besonderen Zins‑ und Währungsmerkmalen. Der Hauptvordruck HV21 (Passiva) bildet Verbindlichkeiten gegenüber Banken und Nichtbanken, verbriefte Verbindlichkeiten, Treuhandverbindlichkeiten, Wertberichtigungen, Rückstellungen, Nachrangkapital, Genussrechtskapital, Fonds für allgemeine Bankrisiken und Eigenkapital (Positionen 210 ff., 300 ff.) einschließlich Eventualverbindlichkeiten und Geschäftsvolumen ab. HV22 enthält die Zusatzangaben zu den Passiva, darunter Konsortialkredite, Namensschuldverschreibungen, aufgelaufene (auch negative) Zinsen, derivative Finanzinstrumente, gedeckte Schuldverschreibungen nach Artikel 138 der EZB‑Leitlinie 2015/510, nachrangige Schuldverschreibungen sowie jährliche Zusatzangaben wie Anzahl der Beschäftigten und fiktives Cash‑Pooling. Der Vordruck verweist rechtlich u.a. auf § 340e Abs. 4 HGB und die EZB‑Leitlinie 2015/510 sowie enthält spezifische Anweisungen zur gesonderten Erfassung von Fremwährungs‑ und Null‑Kupon‑Anleihen und von nachrangigen Verbindlichkeiten nach Laufzeiten und Gegenparteien. Neu bzw. besonders hervorgehoben sind detaillierte Meldepflichten zu Verbriefungen, Servicing‑Beständen, negativen Zinsen, Handelsbeständen und derivativen Finanzinstrumenten sowie zusätzliche jährliche Strukturangaben (Beschäftigtenzahl, Cash‑Pooling), die in den späteren Fassungen (u.a. Stand 10.2024) konkretisiert wurden.