F1
Zusammenfassung
Die Anlage F1 ist ein Meldevordruck der Deutschen Bundesbank für Zusatzangaben von Instituten, die börsenfähige Inhaberschuldverschreibungen und Inhabergeldmarktpapiere emittieren. Der Vordruck trägt den Stand 01.2022 und erfasst Beträge in Tausend Euro zu unterschiedlichen Laufzeitbändern (bis 1 Jahr, über 1 Jahr bis 2 Jahre, über 2 Jahre) sowie insgesamt. Inhaltlich werden u. a. börsenfähige nicht nachrangige Inhaberschuldverschreibungen (Position 100) inklusive variabel verzinslicher Anleihen (101), Null-Kupon-Anleihen (102), Fremdwährungsanleihen (103) und Certificates of Deposit (104) sowie Schuldverschreibungen mit Nominalbetragsgarantie unter 100 % (105) und auf Euro lautende Titel (106) abgefragt. Zusätzlich werden nachrangige börsenfähige Inhaberschuldverschreibungen gemäß HV22 Position 281 (Position 200) samt Untergliederungen nach Nominalbetragsgarantie unter 100 % (201) und auf Euro lautende Papiere (202, 203) erfasst. Es bestehen Abstimmungsregeln mit den Passivpositionen des Vordrucks HV21 (z. B. HV21 231 = Anlage F1 Position 100/02 + 03 + Anlage F2 Position 400/02 + 03; HV21 232 = Anlage F1 Position 100/01 + Anlage F2 Position 400/01). Die Laufzeitzuordnung erfolgt nach der längsten Laufzeit gemäß Emissionsbedingungen unter Berücksichtigung von Gläubigerkündigungsrechten, Null-Kupon-Anleihen sind mit ihrem Emissionswert bei Auflegung zu melden. Fremdwährungsanleihen werden definiert als Anleihen, die nicht auf Euro bzw. D-Mark und die bisherigen nationalen Währungen der anderen Mitgliedsländer des Euroraums lauten und sind zusätzlich gesondert in Zeile 103 zu erfassen.