BAUSP--A2

23.09.2026 Ausgabe 2022-01

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Zusammenfassung

Dies ist ein Meldevordruck der Deutschen Bundesbank, Anlage A2 der Monatlichen Bilanzstatistik für Bausparkassen zur Meldung von Verbindlichkeiten gegenüber Banken (MFIs). Die Fassung ist mit „Stand Ende“ und dem Editionsvermerk „(A2-BAUSP, Blatt 1) 01.2022“ gekennzeichnet und richtet sich an Bausparkassen, einschließlich rechtlich unselbständiger Institute. Inhaltlich werden Verbindlichkeiten gemäß Passiva 210 in Tausend Euro nach Fälligkeit (täglich fällig, mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist) sowie nach Gläubigergruppen und Sitz (Inland, andere Euroraumländer, außerhalb des Euroraums) ausgewiesen, mit Summenpositionen wie 110, 120 und 100. Der Vordruck enthält detaillierte Aufschlüsselungen für Inländische Banken (z.B. Positionen 111, 113, 151, 114), Ausländische Banken (z.B. 121, 123) sowie Unterpositionen wie „darunter: auf Euro lautend“, Repurchase Agreements (Repos), zentrale Gegenparteien, gruppenangehörige Institute, Geldmarktfonds und Zentralnotenbanken mit spezifischen Positionsnummern (u.a. 115, 131, 141, 154, 162, 171, 172, 164). Auf dem Fortsetzungsblatt werden zusätzlich Bauspareinlagen, Treuhandkredite, nachrangige Verbindlichkeiten sowie Sparbriefe und Namenssparschuldverschreibungen in den Spalten 05, 07, 08, 09 und 10 erfasst, einschließlich nachrichtlicher Ausweise zu Verbindlichkeiten mit vereinbarter Laufzeit und zusätzlichem Kündigungsrecht in Position A2 123 05 und 123 08 bzw. 123 10. Es bestehen Abstimmungsverpflichtungen zu anderen Passivpositionen der Bilanzstatistik, etwa Passiva 210 (Anlage A2 Position 100/05 + 100/08), Passiva 241 (Anlage A2 Position 100/09 + Anlage C2 Position 500/04) und Passiva 280 (HV22 Position 281 + 282 sowie Anlage A2 100/10 + Anlage C2 500/05). Als besondere Meldehinweise ist unter anderem festgelegt, dass bestimmte Zeilen (Eigenes Haus, Position 113) nur von rechtlich unselbständigen Bausparkassen auszufüllen sind und dass Sparbriefe, Namens-Sparschuldverschreibungen, Bauspareinlagen und nachrangige Verbindlichkeiten aus Position 123 zusätzlich nachrichtlich in speziellen Spalten auszuweisen sind.

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